Luftverkehrsrecht - Remote-ID: Kennzeichen ohne Kraft
« NewsübersichtIn den USA ist zwar seit kurzem ein digitales Kennzeichen für Drohnen Pflicht. Doch den Strafverfolgungsbehörden bringt das im Ernstfall wenig, zeigt eine Analyse des US Rechnungshofs.
Die Idee ist nachvollziehbar: wenn Drohnen ein Kennzeichen (remote ID) tragen, das in Echtzeit Daten zur Identität und zum Standort sendet, können Strafverfolgungsbehörden schneller eingreifen und die Sicherheit gewährleisten. Eine solche Kennzeichnungspflicht besteht in den USA seit März 2024. Doch in der Praxis bringt das bisher wenig, zeigt ein Bericht des US-Rechnungshofs GOA (Government Accountability Office). Die Behörde untersucht neben Steuerverschwendung auch die Effizienz staatlicher Regelungen.
Das GOA moniert, dass lokale Behörden im akuten Fall nur erschwert Zugang zu den Drohnen-Daten bekommen, die bei der Luftaufsichtsbehörde FAA gespeichert sind. Vielfach fehlen bei potenziellen Vollstreckern auf regionaler Ebene auch entsprechende Kenntnisse. In der Praxis führt das dazu, dass eine ad-hoc Reaktion auf illegal operierende Drohnen unterbleibt. Ein weiterer Kritikpunkt ist technischer Natur: die Datenübermittlung über ein Funksignal sei in vielen Fällen nicht ausreichend. Es könne dabei zu Störungen und Interferenzen mit anderen Signalen kommen. Die FAA soll deshalb prüfen, welche technologischen Alternativen zur Datenübertragung es für die Zukunft gibt.