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Luftverkehrsrecht - Ab 2023: Drohnen schwärmen in Deutschlands Städte

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Ab dem zweiten Halbjahr 2023 könnten Drohnen im Zuge der Ausweisung von U-Spaces in deutschen Städten starten und landen. Das Bundesverkehrsministerium will dafür zügig Regelungen erlassen.


Die Drohnen kommen - und zwar ab 2023 in deutschen Städte. Das erwarten Branchenvertreter vor dem Hintergrund der neuen EU-Rahmenverordnung, die den Flugverkehr im Unteren Luftraum (U-Space) ab dem kommenden Jahr freigibt. Voraussetzung ist, dass die Mitgliedstaaten die Verordnung auch in nationales Recht umsetzen. In Deutschland ist ein entsprechendes gesetzgeberisches Verfahren im neuen Jahr geplant.


Verschiedene Medien zitieren das Bundesverkehrsministerium mit der Aussage, im kommenden Jahr einen Vorschlag für ein U-Space-Gesetz vorlegen zu wollen. „Die ersten U-Spaces in Deutschland können unmittelbar im Anschluss an das Gesetzgebungsverfahren ausgewiesen werden“, heißt es dort. Bis dahin könnten U-Spaces in staatlich geförderten Reallaboren getestet werden. Ein solches Reallabor führten die Deutsche Flugsicherung und die Droniq GmbH bis Ende 2021 im Hamburger Hafen durch. Das Projekt hat laut Verkehrsministerium gezeigt, wie ein Zusammenspiel zwischen bemannter und unbemannter Luftfahrt aussehen kann. Aus den Erkenntnissen hatten die Projektpartner Handlungsempfehlungen für die Einrichtung von U-Space-Lufträumen in Deutschland erarbeitet.


Sollte das Gesetzgebungsverfahren zügig in 2023 gestartet werden, könnten laut Branchenexperten die ersten U-Spaces für Drohnen in Deutschlands Städten im zweiten Halbjahr Realität werden.