Luftverkehrsrecht - Bestandsdrohnen fliegen weiter unreguliert
« NewsübersichtFür alte Drohnen, die schon vor Inkrafttreten der aktuellen EU-Regulierung im Luftraum unterwegs waren, hat die EU eine Übergangsfrist bis zur Erfüllung der neuen Regeln eingeführt.
Aufatmen bei den Eigentümern von „alten“ Drohnen in Deutschland und Europa. Die Europäische Kommission hat die Frist verlängert, bis zu der diese die neuen EU-Regeln für den Drohnenbetrieb erfüllen müssen. Das teilte die Europäische Behörde für Sicherheit in der Luftfahrt EASA mit. Demnach haben die Drohnenpilotinnen und -piloten noch bis Ende 2023 Zeit, sich an die neuen Regeln anzupassen. Diese gelten bereits seit 2021 für alle Drohnen, die neu in den Verkehr gebracht werden und über eine Klassifizierung verfügen. Ursprünglich sollten ab 1. Januar 2023 nur noch solche Drohnen abheben dürfen, die einer dieser Klassen zugeordnet sind.
Bestandsdrohnen verfügen meist über keine solche Klassenzugehörigkeit. De facto gilt das aber auch immer noch für neue Modelle, die in den Verkehr kommen. Für alle diese, die keine Klassifizierung von C0 bis C4 haben, gelten nun noch bis 31.12.2023 die alten Regeln. Diese besagen, dass Drohnen bis 500 Gramm in der offenen Kategorie ohne Kompetenznachweis Führerschein geflogen werden dürfen. Für den Betrieb schwerer Drohnen in der offenen Kategorie ist lediglich der kleine EU-Führerschein notwendig.