Tracking pixel Luftverkehrsrecht - China führt Drohnen-Exportkontrollen ein · MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Luftverkehrsrecht - China führt Drohnen-Exportkontrollen ein

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China schränkt den Export eigener Drohnen ein. Es geht dabei um die Kontrolle bei der Ausfuhr von Motoren, Kommunikationsbauteilen und zivilen Drohnenabwehrsystemen.

Im Zuge der zunehmenden Spannungen zwischen China und anderen Staaten der Hemisphäre sowie dem Westen hat die Regierung in Peking den Export von Drohnen eingeschränkt. Darüber berichten Medien unter Berufung auf das chinesische Handelsministerium. Dabei geht es um Komponenten und spezielle Technologien. Die Exportkontrollen sollen ab 1. September 2023 gelten.

Von der neuen Regulierung sind Motoren, Einrichtungen zur Radiokommunikation, Zuladungstechnologien sowie zivile Drohnenabwehrtechnologien betroffen. Auch bestimmte Konsumenten-Drohnen sollen unter die zweijährige Exportkontrolle fallen. Außerdem verwies das Handelsministerium laut der Medien darauf, dass grundsätzlich keine chinesischen Zivildrohnen, die ins Ausland verkauft würden, für militärische Zwecke eingesetzt werden dürfen.

Die Exportbeschränkungen stehen im Zusammenhang mit den Maßnahmen anderer Staaten gegenüber der chinesischen Drohnenindustrie. So ist zum Beispiel öffentlichen US-amerikanischen Einrichtungen die Beschaffung und der Einsatz chinesischer Drohnen untersagt.