Luftverkehrsrecht - Neue Regeln für Drohnen in der Landwirtschaft
« NewsübersichtDrohnen spielen eine wichtige Rolle beim Aufspüren von Rehkitzen auf Agrarflächen. Doch bisherige Fluggeräte konnten aufgrund von Übergangsbestimmungen nicht in der Nähe von Wohngebieten eingesetzt werden.
Dank einer neuen Allgemeinverfügung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) und des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA) ist nun eine sichere und unbürokratische Fortführung des Drohnenbetriebs möglich. Verkehrsminister Wissing betont, dass die neuen Regeln das Leben der Bauern erleichtern und unnötige Vorgaben überdenken sollen.
Die 1:1-Regel ermöglicht es, den Mindestabstand von Drohnen zu Wohngebieten auf 10 Meter zu reduzieren, wenn entsprechend tief geflogen wird. Dies erweitert die verfügbare Fläche für den Drohneneinsatz um über 90 Prozent. Die Ausnahme gilt speziell für landwirtschaftliche und tierschutzbezogene Zwecke und tritt rechtzeitig vor der Frühjahrsmahd in Kraft.
Eine praktische Lösung, von der sowohl Bauern als auch Tiere gleichermaßen profitieren!