Luftverkehrsrecht - Neues Drohnen-Wissen für Feuerwehr und Rettungskräfte
« NewsübersichtNeue Empfehlungen für das Drohnen-Handling im Hilfs- und Katastropheneinsatz. Es geht dabei um Anpassung an neues Recht und um eine bessere Qualifizierung der Piloten.
Retten, löschen, bergen, schützen: so lautet das Motto der Feuerwehren. Auch Drohnen zählen immer häufiger zum Werkzeug der Rettungskräfte. Weil regulatorische und technische Entwicklung zügig voranschreiten, hat das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) neue „Empfehlungen für Gemeinsame Regelungen zum Einsatz von Drohnen im Bevölkerungsschutz“ herausgegeben. Diese berücksichtigen die tiefgreifenden Änderungen im nationalen und europäischen Recht.
Sie richten sich an Rettungsdienste wie den Arbeiter-Samariter-Bund, das Deutsche Rote Kreuz, die Feuerwehren, die Johanniter, die Seenotretter und das Technische Hilfswerk und wurden von diesen gemeinsam mit dem BBK erarbeitet. Zentrale Punkte sind die aktuellen EU-Drohnenregeln, neue Verfahren für die Risikobewertung sowie mehr Koordination beim gleichzeitigen Einsatz mit der Polizei. Besonderes Anliegen ist dabei die Aus- und Weiterbildung für diejenigen Rettungskräfte, die die Drohnen beim Einsatz fliegen.