Luftverkehrsrecht - Run auf Schweizer Drohnenführerschein
« NewsübersichtIn der Schweiz fliegen mittlerweile tausende Drohnenpilotinnen und -piloten nach den seit Januar geltenden EU-Vorgaben. Das Bundesamt für die Zivilluftfahrt spricht von einem regelrechten Run.
In der Schweiz gelten seit dem 1. Januar 2023 für den Drohnenverkehr die Regeln der Europäischen Union. Damit unterliegen Drohnen ab einem Gewicht von 250 Gramm nun erstmals einer Registrierungspflicht. Dieser Vorgabe sind bisher tausende Schweizerinnen und Schweizer nachgekommen wie das Bundesamt für zivile Luftfahrt (BAZL) in Bern mitteilte.
So habe die Ankündigung der neuen Regeln Ende November 2022 „einen wahren Ansturm ausgelöst“, zitieren Schweizer Medien einen Sprecher des BAZL. Demnach hätten sich rund 10.000 Betreiberinnen und Betreiber bisher beim Amt neu registriert. Ebenso viele hätten eine Prüfung abgelegt, um das nötige Zertifikat für Drohnen ab 250 Gramm zu erhalten. Eine derartige Führerscheinprüfung für Drohnen war in der Schweiz bisher nicht erforderlich.
Wie das BAZL außerdem erklärte, können Interessierte die Prüfung noch bis Ende Januar online absolvieren. Ab 1. Februar muss sie dann persönlich im BAZL am Standort Ittigen abgelegt werden. Das BAZL bietet im Februar ferner Webinare zu den neuen Regeln auf Deutsch, Französisch und Italienisch an.