Luftverkehrsrecht - Schweiz übernimmt Drohnenregeln der EU
« NewsübersichtDie Schweiz passt sich beim Drohnenverkehr der EU an. Es gelten damit neue Kategorien und Sicherheitsstandards. Die Bestimmungen treten am 1. Januar 2023 in Kraft.
Die Schweiz folgt der EU. Das ist nicht häufig der Fall, trifft ab 1. Januar 2023 aber auf den Drohnenverkehr der Eidgenossen zu. Denn die Schweiz wird die EU-Drohnenreglementierung sowie weitere Rechtsvorschriften der Gemeinschaft übernehmen. Darauf hat sich das Land mit der EU im Rahmen des bilateralen Abkommens über den Luftverkehr geeinigt. Der Schweizer Bundesrat hat diese Entscheidung gebilligt.
Damit tritt der bereits in der EU geltende Rechtsrahmen für unbemannte Flugobjekte auch in der Schweiz in Kraft. Das beinhaltet die Einteilung in die drei Kategorien "offen", "speziell" und "zulassungspflichtig". Für die Operation in der offenen Kategorie müssen künftig alle Pilotinnen oder -piloten eine Ausbildung vorweisen können. Die EU und die Schweiz erkennen die jeweiligen Zertifikate wechselseitig an.
Für Drohnen unter 250 Gramm wird keine Registrierungspflicht gelten, es sei denn sie verfügen über Kameras, Mikrofone oder sonstige Sensoren. Die Registrierung kann online über die Plattform des Schweizer Bundesamtes für Zivilluftfahrt erfolgen.
Die Schweiz wird auch die europäische Regulierung zum „U-Space“ übernehmen, und damit die Regelungen für den unteren Luftraum. Ab 2023 wollen die Nationalstaaten dies umsetzen. Auch in Deutschland ist ein U-Space-Gesetz in Vorbereitung.