Luftverkehrsrecht - Texas urteilt bei Drohnen gegen Fotojournalisten
« NewsübersichtIn Texas hat ein Gericht die strengen Regeln des Bundesstaates in Bezug auf den Einsatz von Drohnen durch Journalisten bestätigt. Zuvor hatte ein Bezirksgericht im Sinne der Fotografen entschieden.
Im US-Bundesstaat Texas bleibt es dabei: Drohnenfotos von Journalisten sind dann unzulässig, wenn sie potentiell Privatpersonen und deren Eigentum, zum Beispiel Häuser und Wohnungen, ablichten. Das hat Ende Oktober ein US-Berufungsgericht in Texas entschieden. Konkret hatte die US-Vereinigung der Fotojournalisten gegen das geltende Drohnenrecht in Texas geklagt. Sie beriefen sich dabei auf den ersten Zusatzartikel der US-Verfassung, der die Pressefreiheit garantiert. Sie sahen sich der Gefahr ausgesetzt, im Rahmen der täglichen Arbeit mit Drohnen straffällig zu werden. Vorausgegangen war ein Urteil eines Bezirksgerichtes, das im Sinne der Journalisten entschieden hatte.
Die Richter des Berufungsgerichtes sahen aber keinen Grund, den entsprechenden Passus im seit gut zehn Jahren existierenden texanischen Drohnenrecht aufzuheben. Dort heißt es im Paragraf 423 des Texas Gouvernant Code, dass sich eine Person „strafbar macht, die mit einer unbemannten Drohne Bilder von Privatpersonen oder deren Eigentum macht, mit dem Ziel der Beobachtung“. Zwar räumten auch die Richter ein, dass der Begriff der „Beobachtung“ Spielraum lasse. Letztendlich stärksten sie aber mit der Entscheidung das US-Persönlichkeitsrecht.