Tracking pixel Luftverkehrsrecht - Unbekannte Drohnen dringen bei Bundeswehr ein · MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Luftverkehrsrecht - Unbekannte Drohnen dringen bei Bundeswehr ein

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Über einzelnen Standorten der Bundeswehr sind unbekannte Drohnen aufgetaucht. Doch die Ermittlung der Piloten, ihre Motive und ihre Herkunft ist offenbar schwierig.

Die Bundeswehr sieht sich an Standorten in Deutschland mit Drohnenflügen unbekannter Herkunft konfrontiert. Das erklärte die Institution auf Presseanfragen. Demnach seien mindestens vier Fälle aktenkundig geworden. Es handelt sich dabei um Bundeswehrstandorte im bayerischen Wildflecken, in Grafenwöhr und im rheinland-pfälzischen Idar-Oberstein. Außerdem habe sie Drohnen über dem Truppenübungsplatz Altengrabow in Sachsen-Anhalt gesichtet.

Sichere Anhaltspunkte über die Herkunft der Drohnen gebe es aber keine. Die Bundeswehr verwies dabei auf die unterschiedlichen Kompetenzen bei der Strafverfolgung. Zwar können Bundeswehrangehörige auf dem Gelände Personen festhalten. Doch außerhalb ist die Polizei des jeweiligen Bundeslandes zuständig. Sollte ein Drohnenpilot also von außerhalb agieren, was eher wahrscheinlich ist, ist ein Zugriff durch die Bundeswehr nicht möglich. Da an den Standorten teilweise auch die Ausbildung ukrainischer Soldaten stattfinde, liege laut der zitierten Militärangaben eine Beteiligung Russlands nahe.