Tracking pixel Luftverkehrsrecht - Zivile Drohnen in Ramstein unerwünscht · MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Luftverkehrsrecht - Zivile Drohnen in Ramstein unerwünscht

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Die US-Militärbasis in Ramstein warnt vor dem Einsatz ziviler Drohnen auf und neben dem Gelände. Dabei ist der Stützpunkt ein Umschlagsplatz für Kampfdrohnen.


Das US-Militär erlaubt auf ihrem Stützpunkt Ramstein bei Kaiserslautern keine zivilen Drohnen. Die Militärbasis sei eine „no drone zone“, teilte die größte US-Airbase in Europa mit. Der Einsatz privater Drohnen sei damit verboten und werde nach den geltenden bundesdeutschen und US-Armee-Gesetzen verfolgt. Welche Hintergründe diese Betonung des eigentlich selbstverständlichen Drohnenverbots auf einer Militäranlage hat, teilte die Luftbasis (AB) Ramstein nicht mit. Möglicherweise hatte ziviles Bodenpersonal Drohnen verwendet, und angesichts des Kriegs in der Ukraine ist die Sorge vor Spionage hoch.

Grundsätzlich sind Drohnen in Ramstein alles andere als Fremdkörper. Der US-Stützpunkt auf deutschem Boden ist auf den Einsatz von Kampfdrohnen spezialisiert. Von dort koordinierte und plante das US-Militär bisher Kampfdrohnen-Einsätze im Irak, in Afghanistan, im Jemen sowie in
Pakistan.