Tracking pixel Man sollte sich besser nicht nackt auf die Wiese legen · MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Man sollte sich besser nicht nackt auf die Wiese legen

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Drohnen sind ein Massenphänomen mit einigen rechtlichen Unwägbarkeiten geworden. Wo Handlungsbedarf besteht, sagt der Jurist und Pilot Martin Maslaton im Gespräch mit Michael Saurer.

BZ: Herr Maslaton, Sie sind Pilot und Rechtsanwalt. Wie skeptisch sehen sie die rasante Entwicklung der Drohnen?

Maslaton: Skeptisch sehe ich sie nicht. Es ist gerade im Luftverkehr völlig normal, dass man mit Neuerungen zu tun hat. Und die heutige Fliegerei ist dank Autopilot, GPS und Sensoren sowieso sehr nahe am autonomen Fliegen.

BZ: Drohnen sind also sicher?

Maslaton: Da muss man differenzieren. Es gibt die großen Drohnen, wie sie etwa für Transporte eingesetzt werden sollen. Dort kann man die gleichen Sicherheitsvorkehrungen einbauen, die auch bei Flugzeugen zum Einsatz kommen. Bei kleinen Drohnen ist die Gefährdung des Luftraums noch geringer, da sie normalerweise in Sichtweise des Piloten gelenkt werden und nicht so hoch fliegen.

BZ: Aber wenn eine solche Drohne mit dem Rettungshubschrauber zusammenstößt, kann das auch gefährlich sein.

Maslaton: Das ist richtig, aber auch für die kleinen Drohnen gibt es Regelungen. In den 20er Jahren kannte auch niemand die Vorfahrtsregeln – heute ist ’rechts vor links’ für jedermann ein Begriff. Und wo es keine Regeln gibt, müssen sie eben ausgearbeitet werden.

BZ: Verkehrsminister Dobrindt hat sich dem Thema ja angenommen.

Maslaton: Das ist auch gut so. Das Thema muss bundesweit einheitlich geregelt werden, etwa was eine Registrierungspflicht angeht. Von dem ebenfalls diskutierten Drohnenführerschein würde ich aber dringend abraten. Da frage ich mich, wer für eine Prüfung verantwortlich sein soll. Hinzu kommt, dass wir von einem Massenphänomen sprechen. Nur ein Beispiel: Auch mit einem PC kann man Menschen gefährden, in Verruf bringen, schlechte Dinge tun. Und trotzdem fragt niemand nach einem PC-Führerschein.

BZ: Neben der Gefährdung kommt bei Drohnen aber hinzu, dass sie oft mit Kameras bestückt sind. Wie konkret gefährdet ist die Privatsphäre?

Maslaton: Das ist eine andere Dimension. Bei den fliegerischen Aspekten greift das öffentliche Recht. Wenn aber jemand unerlaubt Fotos von jemandem aus der Luft macht, greift das Privatrecht. Dann kann jeder auf Unterlassung klagen und damit unterbinden, dass sich so etwas wiederholt. Strafrechtlich wäre das aber nur dann relevant, wenn man sehr nah an jemanden heran fliegt und ihn damit "stalkt" oder sein Recht am eigenen Bild verletzt. Da die Drohnen aber in einer bestimmten Höhe fliegen und man Personen kaum erkennen kann, ist eine Klage extrem schwierig.

BZ: Das klingt, als ob die Wahrung der Privatsphäre schwierig wird.

Maslaton: Ich glaube tatsächlich, dass in Zeiten von Internet und sozialen Medien der einzelne Bürger – auch unabhängig von den Drohnen – sich darauf einstellen muss, dass seine Privatsphäre gefährdet ist. Damit muss er leben. Man sollte sich besser nicht nackt auf eine öffentliche Wiese legen, weil man aufgrund der Verbreitung der Geräte mittlerweile damit rechnen muss, dass eine Drohne in der Luft ist.

Martin Maslaton ist Hochschuldozent und Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Er ist geschäftsführender Gesellschafter der Maslaton Rechtsanwaltsgesellschaft in Leipzig, die ein Geschäftsreiseflugzeug im Werksverkehr betreibt, das er als Pilot auch selbst fliegt.