Tracking pixel Mehr Geld vom Staat für den Einbau von Mini-KWK-Anlagen / gestiegene Zuschüsse seit 1. Januar 2015 · MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Mehr Geld vom Staat für den Einbau von Mini-KWK-Anlagen / gestiegene Zuschüsse seit 1. Januar 2015

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Unbestritten bietet die Kraft-Wärme-Kopplung einen der effizientesten und klimaschonendsten Wege, um Energie zu erzeugen. Kleinanlagen für den privaten Gebrauch, in Fachkreisen auch Mini-KWK oder Mini-BHKW-Anlagen genannt, finden dank sinkender Anschaffungskosten zunehmend an Beliebtheit bei Immobilienbesitzern. Für den Einbau dieser meist mit Erdgas betriebenen „Strom erzeugenden Heizungen“ in bestehende Gebäude gewährt Vater Staat seit 1. Januar 2015 höhere Investitionszuschüsse. Mit der Novelle des Mini-KWK-Impulsprogramms können seit Jahresbeginn neu eingebaute Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen mit einer maximalen elektrischen Leistung von 20 kW von den neuen Regelungen profitieren. Bei typischen Anlagen für Einfamilienhäuser mit einer Leistung von 1 kW elektrisch und Anschaffungskosten von derzeit rund 20.000 Euro kann der staatliche Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss, gut 2.400 Euro betragen. Ein Förderantrag lohnt also.

Gegenüber der bisher geltenden Förderrichtlinie aus dem Jahr 2012 wurden die Investitionszuschüsse angehoben. Die Basisförderung wurde verbessert und eine Bonusförderung für besonders effiziente Mini-KWK-Anlagen eingeführt. Durch die Anhebung der Fördersätze für kleinere Anlagen verbessert sich die Wirtschaftlichkeit der Investition im kleinen Leistungssegment. Zudem gibt es jetzt zwei Bonusförderungen: Zum einen den Bonus "Wärmeeffizienz" (+ 25 Prozent), mit dem eine hohe Effizienz bei der Wärmeerzeugung und ein damit verbundener sehr guter Gesamtwirkungsgrad bei den geförderten Mini-KWK-Anlagen honoriert wird, und zum anderen den Bonus „Stromeffizienz" (+ 60 Prozent) für Anlagen mit besonders hoher Stromeffizienz, etwa bei Anlagen mit Brennstoffzellentechnik. Ganz bewusst unterstützt die Bundesregierung damit die Markteinführung von hocheffizienten Anlagen.

Die Förderung des Mini-KWK-Impulsprogramms ist mit einer Förderung nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) kombinierbar. Anlagen, die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert werden, können dagegen keinen Zuschuss über das Impulsprogramm erhalten.

Die Antragstellung ist seit dem 1. Januar 2015 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAfA) möglich. Auf der Webseite des Amtes stehen der entsprechende Antragsvordruck sowie Merkblätter dazu zum Download bereit. Eine Rücknahme von bereits gestellten Anträgen, um die Förderung nach der neuen Richtlinie in Anspruch nehmen zu können, ist leider nicht möglich. Förderfähig sind nur Investitionen, mit denen vor Antragstellung auf Förderung noch nicht begonnen worden ist. Außerdem muss die Mini-KWK-Anlage innerhalb von 9 Monaten nach Förderbewilligung in Betrieb genommen werden und darf nicht im Bereich eines existierenden Fernwärmenetzes liegen.

Gut ist auch zu wissen, dass der Fördertopf des Mini-KWK-Impulsprogrammes dank einer anderen Gesetzesänderung nicht so schnell leer läuft, weil er nicht nur aus Mitteln des Sondervermögens Energie- und Klimaschutz, sondern zusätzlich auch direkt aus dem Bundeshaushalt gespeist wird.

Rückfragen & weitere Informationen: 
Rechtsanwalt Prof. Dr. Martin Maslaton, martin@maslaton.de
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