Neue Ausschreibungsrunde für Biomasse sowie Wind eröffnet
« NewsübersichtDie Bundesnetzagentur hat die dritte Ausschreibungsrunde für Windenergieanlagen an Land in diesem Jahr sowie die jährliche Ausschreibungsrunde für Biomasseanlagen eröffnet.
Ausschreibung für Windenergieanlagen an Land
Die Gebotsfrist der laufenden Ausschreibungsrunde für Windenergieanlagen an Land endet am Mittwoch, den 01.08.2018. Bis dahin können noch Gebote bei der Bundesnetzagentur am Standort Bonn eingereicht werden.
Ausgeschrieben ist ein Volumen von insgesamt 670.161 kW. Davon können bis zu 314.121 kW im Netzausbaugebiet bezuschlagt werden. Es gilt ein Höchstwert von 6,30 ct/kWh bezogen auf den Referenzstandort.
Für alle Bieter – auch Bürgerenergiegesellschaften – ist das Vorliegen einer Genehmigung nach Bundesimmissionsschutzgesetz zwingende Teilnahmevoraussetzung. Diese muss bis spätestens 11.07.2018 im Anlagenregister registriert worden sein. Das entsprechende Moratorium für Bürgerenergiegesellschaften hatte der Gesetzgeber erst mit dem jüngst zum 29.06.2018 in Kraft getretenen Dritten EEG-Änderungsgesetz bis zum 01.06.2020 verlängert (wir berichteten zuletzt mit Newsletter vom 21.06.2018).
Ausschreibung für Biomasseanlagen
Am 10.07.2018 hat die Bundesnetzagentur außerdem die jährliche Ausschreibungsrunde für Biomasseanlagen eröffnet und die Ausschreibungsbedingungen für den Gebotstermin 01.09.2018 auf ihrer Internetseite bekannt gegeben. Da der Gebotstermin auf einen Samstag fällt, verlängert sich die Abgabefrist für die Gebote bis zum 03.09.2018.
Für die erste Biomasseausschreibung im letzten Jahr war nur eine geringe Beteiligung zu verzeichnen. Knapp 95 MW der damals ausgeschrieben Menge blieben unbezuschlagt (wir berichteten mit Newsletter vom 20.09.2017). Diese Menge wird nunmehr auf das reguläre Ausschreibungsvolumen aufgeschlagen. Unter Berücksichtigung der im vergangenen Jahr außerhalb der Ausschreibung errichteten Biomasseanlagen im Umfang von rund 19 MW ergibt sich für die aktuelle Ausschreibungsrunde mithin ein Ausschreibungsvolumen von 225,807 MW.
An der Ausschreibung beteiligen können sich zum einen Bieter mit Biomasseneuanlagen ab einer installierten Leistung von 150 kW. Zum anderen steht die Ausschreibung auch Betreibern von Biomassebestandsanlagen mit einer EEG-Restförderdauer von weniger als 8 Jahren offen, die sich um eine zehnjährige Anschlussforderung bewerben können. Für Bestandsanlagen gilt insoweit keine Mindestgebotsgröße. Zu beachten sind zudem die unterschiedlich geltenden Höchstwerte. Für Neuanlagen beträgt dieser 14,73 ct/kWh. Für Bestandsanlagen ist der maximal zulässige Gebotswert auf 16,73 ct/kWh gedeckelt.
Im Übrigen gilt es – wie immer –, die jeweils aktuellen Ausschreibungsformulare sowie Hinweise der Bundesnetzagentur zu beachten. Sollten Sie dazu Fragen haben oder weitere Informationen benötigen, können Sie sich gerne an uns wenden.