Neue Hindernisse für die Drohnenwirtschaft?
« NewsübersichtEine aktuelle Entscheidung des Högsta förvaltningsdomstolen, also dem obersten Verwaltungsgericht in Schweden vom 21.10.2016 sorgt in der Branche für Aufregung.
Nach Auffassung des Gerichts seien mit Kameras ausgestattete Drohnen rechtlich mit Überwachungskameras gleichzusetzen. Danach seien für den Betrieb von Drohnen mit Kameras die gleichen gesetzlichen Voraussetzungen zu beachten wie für den Einsatz und Betrieb von Überwachungskameras. Konsequenz dieser Entscheidung ist, dass für den Einsatz und den Betrieb solcher „Kamera-Drohnen“ spezielle Genehmigungen benötigt werden.
Mit der Entscheidung macht das oberste Verwaltungsgericht in Stockholm deutlich, dass dem Schutz der Privatsphäre ein deutlich höheres Gewicht beizumessen ist.
Speziell in Schweden ansässige Medienunternehmen kritisieren nun, dass der gesamte Geschäftszweig, in dem derzeit etwa 2000 Drohnenführer tätig sind, gefährdet wäre. Demnach könnten die Medien beispielsweise keine Drohnen mehr zur Berichterstattung eines schweren Unfalls einsetzen.
Ob die Entscheidung des obersten Verwaltungsgerichts in Schweden einen Vorbildcharakter für den Drohneneinsatz in Deutschland hat, bleibt abzuwarten. Betrachtet man den aktuellen Entwurf der Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten, so können die Datenschutzbehörden beruhigt in die Zukunft schauen, denn die Privatsphäre der Bürger ist insoweit – jedenfalls aktuell – hinreichend geschützt.
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