Tracking pixel TÜV zertifiziert weltweit erste Drohne nach neuen EU-Regeln · MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

TÜV zertifiziert weltweit erste Drohne nach neuen EU-Regeln

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Der TÜV Rheinland hat die erste Drohne nach den neuen EU-Regularien zertifiziert. Es handelt sich um ein Produkt der Drohnenklasse C1 aus dem Hause des chinesischen Herstellers DJI und ist die erste neue EU-Zertifizierung weltweit.


Der TÜV Rheinland hat die weltweit erste Zertifizierung für eine Drohne gemäß der neuen EU-Richtlinie für zivile unbemannte Luftfahrzeugsysteme (UAS) vergeben. Das teilte der Prüfdienstleister mit. Demnach haben die Fachleute untersucht, ob das System Mavic 3 des Herstellers DJI die Anforderungen für die Drohnenklasse C1 gemäß der neuen Verordnung (EU) 2019/945 erfüllt. Dazu hat der TÜV Rheinland in seinen Laboren eine sogenannte EU-Baumusterprüfung durchgeführt. Dazu zählen mechanische Festigkeit, sichere Steuerbarkeit bei unterschiedlichsten Flug- und Betriebsbedingungen sowie die Einhaltung des Schallleistungspegels und damit der Lautstärke am Gerät von maximal 83 Dezibel. Um zertifiziert werden zu können, müssen die Systeme der Klasse C1 zudem ein Fernidentifizierungssystem und eine zuverlässige Datenübertragung sowie eine Datenschnittstelle für die Geo-Sensibilisierung aufweisen, um Luftraumbeschränkungen einhalten zu können.


Durch die mit der Zertifizierung verbundene C1-Kennzeichnung können die Drohnen nun in der offenen Kategorie A1 fliegen. Dafür war bisher eine behördliche Genehmigung erforderlich. Piloten von zertifizierten C1-Drohnen müssen laut TÜV beim Flug in der Unterkategorie A1 nunmehr weder das EU-Fernpilotenzeugnis besitzen noch einen Mindestabstand von 50 Metern zu Personen einhalten, wie es ohne die C1-Klassifizierung vorgeschrieben ist.


Gemäß EU-Richtlinie sind UAS in die Klassen C0 bis C6 aufgeteilt. Geräte der Klasse C1 müssen unter 900 Gramm wiegen und sind auch für den professionellen Einsatz – beispielsweise Fotografieren und Filmen – beliebt.