Und täglich grüßt das Murmeltier – Bürgerenergie dominiert auch in November-Ausschreibung
« NewsübersichtBis zum 02.11.2017 konnten in der dritten Ausschreibungsrunde 2017 und zugleich der zunächst letzten Runde, in der Bürgerenergiegesellschaften ohne BImSch-Genehmigung teilnehmen konnten, Gebote für Windenergieanlagen an Land abgegeben werden. Zum Gebotstermin gingen insgesamt 210 Gebote mit einem Volumen von 2.591 MW und damit etwas weniger als in der Vorrunde ein. Gleichwohl war das Ausschreibungsvolumen von 1.000 MW wieder deutlich überzeichnet.
Am 22.11.2017 hat die Bundesnetzagentur nun die Ergebnisse der dritten Ausschreibungsrunde bekannt gegeben. Erwartungsgemäß haben Bürgerenergiegesellschaften auch diesmal klar dominiert: Von den 61 bezuschlagten Geboten mit einem Gebotsumfang von 1.000,4 MW wurde nur ein einziger Zuschlag einem regulären Bieter mit immissionsschutzrechtlicher Genehmigung erteilt. Die übrigen 60 Zuschläge, die einem Zuschlagsvolumen von 99,2 % entsprechen, entfallen auf Bürgerenergiegesellschaften. Damit ist die Privilegierung des § 36g EEG 2017 von der Branche noch einmal intensiv genutzt worden, bevor ab dem kommenden Jahr zunächst in den ersten beiden Ausschreibungsrunden die immissionsrechtliche Genehmigung auch für Bürgerenergiegesellschaften Pflicht wird. Nach erster überschlägiger Sichtung der bezuschlagten Gesellschaften dürfte es auch diesmal eine Konzentration auf einige größere Projektierer gegeben haben.
Regional wurden die meisten Projekte in Nordrhein-Westfalen und Brandenburg bezuschlagt. Sachsen und die süddeutschen Bundesländer gingen – bis auf ein bezuschlagtes Projekt in Bayern – leer aus. Das Netzausbaugebiet hatte in dieser Ausschreibungsrunde keine Bedeutung.
Der Zuschlagswert ist erneut um 10 % gegenüber der Vorrunde zurückgegangen. Der höchste bezuschlagte Wert – und damit zugleich der Zuschlagswert für alle Bürgerenergiegesellschaften – lag bei 3,82 ct/kWh. Der niedrigste Gebotswert betrug lediglich 2,2 ct/kWh.
Damit stehen nun auch die Berechnungsparameter für die Festsetzung des Höchstwertes im Kalenderjahr 2018 fest, der sich aus dem Durchschnitt der jeweils höchsten noch bezuschlagten Gebotswerte der letzten drei Gebotstermine zuzüglich 8 % bestimmt. Soweit die Bundesnetzagentur nicht von ihrer Festlegungskompetenz Gebrauch macht und einen abweichenden Höchstwert festsetzt, dürfte dieser im kommenden Jahr bei etwa 5 ct/kWh liegen. Ob Projekte mit vorhandener BImSch-Genehmigung, die in den ersten beiden Ausschreibungsrunden 2018 ausschließlich teilnehmen dürfen, jedoch nicht in gleichem Maße wie die 2017 dominierenden Bürgerenergiegesellschaften ohne Genehmigung auf sinkende Anlagenpreise spekulieren können, mit dieser Preisentwicklung mithalten können, bleibt abzuwarten.
Zu weiteren Details der aktuellen Ausschreibungsergebnisse wird die Bundesnetzagentur in Kürze ein Hintergrundpapier auf ihrer Internetpräsenz veröffentlichen. Für weitere Informationen und Rückfragen stehen wir Ihnen ebenfalls gern zur Verfügung.
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Rechtsanwalt Dr. Christoph Richter, E-Mail: richter@maslaton.de
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