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Bundeswehr darf Drohnen in bestimmten Gefahrensituationen abschießen
Das Bundeskabinett hat am 15. Januar 2025 eine Änderung des Luftsicherheitsgesetzes beschlossen, die es der Bundeswehr ermöglicht, unbemannte Luftfahrzeuge (Drohnen) in bestimmten Gefahrensituationen abzuschießen. Diese Maßnahme zielt darauf ab, kritische Infrastrukturen wie Energieanlagen, Telekommunikationseinrichtungen und Verkehrsknotenpunkte vor illegalen Drohnenflügen zu schützen, die zunehmend als Bedrohung wahrgenommen werden. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Bundeswehr auf Anforderung der zuständigen Polizeibehörden tätig wird, insbesondere wenn ein besonders schwerer Unglücksfa...
Energierecht: Höchstrichterliche Klärung zur Stromsteuerbefreiung und Einordnung als „kleine Versorger“
Der Bundesfinanzhof hat mit Beschluss vom 19. Dezember 2024 in letzter Instanz entschieden: Die Auslegung des Stromsteuerrechts durch die Hauptzollämter war fehlerhaft. Zahlreiche Anlagenbetreiber sollten ihre Ansprüche auf eine Stromsteuerbefreiung nochmals überprüfen.
Drohnenwirtschaft - Deutschland soll Vorreiter werden für Drohnen und Flugtaxis
Das Bundesverkehrsministerium will Deutschland bei Drohnen zur führenden Nation entwickeln. Dazu sollen in den nächsten Jahren Teststrecken geschaffen werden.