Wie geht es weiter mit KWK?
« NewsübersichtKoerzeugung - Betreiber von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen müssen ab 2015 EEG-Umlage für den erzeugten Strom bezahlen. Neuanlagen lohnen sich trotzdem noch. Sie müssen aber gut geplant werden. Das ist ein Ergebnis des jüngsten Expertengesprächs unserer Zeitschrift im Juli in München.
Besonders in Hotellerie und Pflegeeinrichtungen gibt es Experten zufolge noch viel Potenzial für den Einsatz von KWK-Anlagen mit BHKW-Technik. Erst wenige Häuser bundesweit erzeugen Strom, Wärme und gegebenenfalls Kälte in eigener Herstellung. Auch große Wohnanlagen mit vielen Mehrfamilienhäusern sind für die dezentrale Energieversorgung mit BHKW gut geeignet.
Ende 2013 rechneten laut einer Umfrage des Öko-Instituts die BHKW-Hersteller für 2014 mit einem Absatzplus von 10 % in Deutschland sowie einem Plus beim Export um 15 %. Diese Zahlen müssen nun mit einem großen Fragezeichen versehen werden.
Die Pläne der Bundesregierung, für den Eigenverbrauch von Strom aus KWK-Anlagen eine EEG-Umlage zu erheben, hatten zu Jahresbeginn für viel Unruhe gesorgt. Sowohl in der Branche als auch bei Interessenten.
Inzwischen steht fest: Ab 2015 müssen Betreiber von BHKW gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz für den selbsterzeugten Strom eine EEG-Umlage zahlen.
»Im Interesse eines gleitenden Einstiegs in die neue Regelung für Erneuerbare-Energien-Anlagen und hocheffiziente Kraft-Wärme-Koppelungsanlagen beträgt der reduzierte Umlagesatz zunächst bis Ende 2015 30 Prozent und im Kalenderjahr 2016 35 Prozent«, so das Bundeswirtschaftsministerium in einer Mitteilung. Diese Prozentsätze gelten nur in diesen Jahren. Anlagen, die in diesen Jahren in Betrieb genommen werden und auch alle später in Betrieb genommene Erneuerbare-Energien-Anlagen und KWK -Anlagen müssen ab 2017 eine reduzierte EEG-Umlage in Höhe von 40 % zahlen.
Den vollständigen Artikel finden Sie auf energiespektrum.