Tracking pixel Wie wird es aussehen, das künftige EEG 2016? · MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Wie wird es aussehen, das künftige EEG 2016?

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BMWi veröffentlicht Eckpunktepapier „EEG-Novelle 2016“

Bereits Ende Juli hatte das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) mit dem Eckpunktepapier „Ausschreibungen für die Förderung von Erneuerbare-Energien-Anlagen“ ein erstes Gesamtkonzept für die künftige Ausgestaltung der Ausschreibungen für Erneuerbare Energien vorgelegt (wir berichteten mit Newsletter vom 03.08.2015). Bis zum 01.10.2015 stand das Eckpunktepapier zur Konsultation. Nach Angaben des BMWi sind insgesamt 177 Stellungnahmen von Bundesländern, Verbänden und Unternehmen eingegangen. Diese hat das BMWi nunmehr ausgewertet und auf dessen Grundlage das Eckpunktepapier „EEG-Novelle 2016“ erstellt, welches einen ersten Ausblick auf die künftige Neufassung des EEG gibt.

Gegenüber dem Eckpunktepapier vom Juli ergeben sich hinsichtlich der geplanten Ausgestaltung des Ausschreibungsdesigns folgende wesentliche Änderungen:

Bei der Ausschreibung der Förderung von Windenergieanlagen an Land soll nunmehr doch vom zweistufigen Referenzertragsmodell abgewichen und zu einem neuen einstufigen Modell übergegangen werden. Insofern würden Gebote dann nicht mehr auf den für die Anfangsvergütung anzulegenden Wert abgegeben werden, sondern auf den anzulegenden Wert für die gesamte 20-jährige Vergütungsdauer. Der Referenzertrag soll dann künftig nach 5, 10 und 15 Jahren geprüft und ggf. die Förderung an den tatsächlichen Ertrag der Anlage angepasst werden.

Zudem soll die Erreichung der nationalen Ausbauziele für Erneuerbare Energien und die Einhaltung des Ausbaukorridors über die jährliche Ausschreibungsmenge für Windenergieanlagen an Land gesteuert werden. Dazu wird die jährliche Ausschreibungsmenge für Windenergieanlagen an Land flexibilisiert und in Abhängigkeit von der tatsächlichen Entwicklung der Strommenge aus Bestandsanlagen und zugebauter Neuanlagen aller Erneuerbaren Energien gebracht. Allerdings ist eine jährliche Ausschreibungsmenge von mindestens 2.000 MW (brutto) vorgesehen.

Für Biomasseanlagen soll nach wie vor zunächst keine Ausschreibung stattfinden, allerdings soll in das EEG 2016 eine Verordnungsermächtigung aufgenommen werden, auf Grundlage derer eine Ausschreibung für neue, bestehende und erweiterte Biomasseanlagen eingeführt werden könnte. Im Übrigen greift das aktuelle Eckpunktepapier weitgehend die Ausführungen des Juli-Papiers auf. Für alle Anlagen, für die die Förderhöhe nicht mittels Ausschreibung ermittelt wird, soll es im Grundsatz beim Förderregime des EEG 2014 bleiben. Das betrifft Anlagen mit einer installierten Leistung kleiner 1 MW, Prototypen-Windenergieanlagen an Land, Windenergieanlagen an Land und auf See, die den Übergangsregelungen unterfallen, sowie Wasserkraft- und Geothermieanlagen und (zumindest zunächst) auch Biomasseanlagen.

Der Gesetzesentwurf befindet sich derzeit noch in der Erstellung, mit der Veröffentlichung ist voraussichtlich Anfang/Mitte Januar zu rechnen. Die Anhörung der Länder und Verbände ist ebenfalls bereits für Januar 2016 geplant.

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