Tracking pixel News zu Erneuerbare-Energien-Recht · MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

News zu Erneuerbare-Energien-Recht

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Immer wieder artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung – Diesmal VG Wiesbaden, Urt. v. 24.07.2020 (4 K 2962/16.WI)

Nachdem bereits das VG Gießen mit Urteil vom 22.01.2020 (Az.: 1 K 6019/18.GI) Bewegung in die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung hinsichtlich der Anwendbarkeit der artenschutzrechtlichen Ausnahmegründe des § 45 Abs. 7 BNatSchG auf Windenergieanlagen gebracht hat, positioniert sich mit dem VG Wiesbaden (Urt. v. 24.07.2020, Az.: 4 K 2962/16.WI) nun ein weiteres hessisches Verwaltungsgericht klar zu dieser Thematik – wenn auch nicht ohne Differenzen. Sachverhalt Die Klägerin, eine Tochtergesellschaft des kommunalen Wiesbadener Energieversorgers ESWE Versorgungs AG, hat eine Verpflichtungsklage auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von zehn Windenergieanlagen beim VG Wiesbaden erhoben. Neun dieser Windenergieanlagen befinden sich innerhalb von zwei Trinkwasserschutzgebieten, die von entsprechenden Wasserschutzgebietsverordnungen erfasst werden. Neben diesen wasserrechtlichen Vorschriften wurden im Rahmen des Genehmigungsverfahrens auch bauplanungsrechtliche und forstrechtliche Gründe sowie Belange des Denkmalschutzes relevant. Sämtliche Aspekte stehen der Realisierung des Vorhabens jedoch nicht entgegen. Darüber hinaus konnte in der näheren Umgebung der WEA 5 bis 9 ein brütendes Wanderfalkenpaar festgestellt werden, so dass sich das VG Wiesbaden auch mit den Vorschriften des besonderen Artenschutzrechts auseinanderzusetzen hatte. Insbesondere die Möglichkeit der Erteilung einer energetisch begründeten Ausnahme vom Tötungsverbot i.S.d. § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG war für den Verfahrensausgang ausschlaggebend. Aufgrund der aktuellen Relevanz der Thematik beschränkt sich der vorliegende Newsletter auf artenschutzrechtliche Belange und die Voraussetzungen der Ausnahmegenehmigung nach § 45 Abs. 7 BNatSchG.

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Leitfaden zum Messen und Schätzen bei EEG-Umlagepflichten - Bundesnetzagentur erleichtert Eigenversorgung

In Eigenversorgungskonstellationen sorgt besonders eine Frage immer wieder für Kopfzerbrechen: Welche Strommengen sind in welcher Höhe von der EEG-Umlage befreit? Und wie sind die Strommengen voneinander abzugrenzen?  Um den Erzeugern die Rechtsanwendung zumindest etwas zu erleichtern hat die Bundesnetzagentur am 8. Oktober ihren Leitfaden zum Messen und Schätzen bei EEG-Umlagepflichten veröffentlicht.  Der Leitfaden soll die Handhabung der Mess- und Schätzregelungen nach den §§ 62a und 62b EEG erleichtern. Anhand von 27 Praxisbeispielen wird beispielsweise Erläutert, wann geringfügige Stromverbräuche Dritter der Eigenversorgung zuzurechnen sind. Die Bonner Handreichung gliedert sich in fünf Abschnitte, die mit Erläuterungen, Abbildungen und Tabellen die praktische Anwendung der Regelungen erleichtern sollen.

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Online-Seminar am 05.10.2020: Das komplette Recht der Erneuerbaren Energien (EE) für die Praxis | Thüringen

Windenergie, Biogas/-masse, Photovoltaik (PV), energetische Vorhaben für alle EE-Branchenteilnehmer von der Planung über die Realisierung bis hin zur Vergütung. Erneuerbare Energien werden zumeist isoliert betrachtet, finanziert und projektiert. „Wenn wir mit den Windleuten an einem Tisch sitzen, klappt es einfach nicht!“(PV CEO) „Die KWK’ler und Biogasunternehmer und wir haben keinen Draht zueinander.“(Projektleiter Windpark). Warum? Letztlich leidet die gesamte EE-Branche an einem fehlenden oder vielleicht auch nur bislang nicht dargestellten systematischen und strukturellen Überblick über das Recht der EE. Während „das Recht der EE als rechtliche Disziplin“ anerkannt ist, fehlt ein praxis- und projektbezogener Überblick über die jeweiligen rechtlichen und damit zugleich betriebswirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Das für EE-Firmen zukunftsweisende Erfordernis und positive Geschäftsmodell baukastengleich für institutionelle Anleger alle Arten der Erzeugung von EE anzubieten ist dann eben wegen des Fehlens solcher struktureller und zugleich projektbezogener Gesamtlösungen oft (scheinbar) unmöglich.

Bild zu Online-Seminar am 08.09.2020: Das komplette Recht der Erneuerbaren Energien (EE) für die Praxis | Schleswig-Holstein

Online-Seminar am 08.09.2020: Das komplette Recht der Erneuerbaren Energien (EE) für die Praxis | Schleswig-Holstein

Windenergie, Biogas/-masse, Photovoltaik (PV), energetische Vorhaben für alle EE-Branchenteilnehmer von der Planung über die Realisierung bis hin zur Vergütung. Erneuerbare Energien werden zumeist isoliert betrachtet, finanziert und projektiert. „Wenn wir mit den Windleuten an einem Tisch sitzen, klappt es einfach nicht!“(PV CEO) „Die KWK’ler und Biogasunternehmer und wir haben keinen Draht zueinander.“(Projektleiter Windpark). Warum? Letztlich leidet die gesamte EE-Branche an einem fehlenden oder vielleicht auch nur bislang nicht dargestellten systematischen und strukturellen Überblick über das Recht der EE. Während „das Recht der EE als rechtliche Disziplin“ anerkannt ist, fehlt ein praxis- und projektbezogener Überblick über die jeweiligen rechtlichen und damit zugleich betriebswirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Das für EE-Firmen zukunftsweisende Erfordernis und positive Geschäftsmodell baukastengleich für institutionelle Anleger alle Arten der Erzeugung von EE anzubieten ist dann eben wegen des Fehlens solcher struktureller und zugleich projektbezogener Gesamtlösungen oft (scheinbar) unmöglich.

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Die Rückbauwelle in geordnete Bahnen lenken – Neuer Branchenstandard für Rückbau und Recycling: DIN SPEC 4866

Ab dem Jahr 2021 ist eine Rückbauwelle in der gesamten deutschen Windenergiebranche zu erwarten. Grund hierfür ist zum einen das Ende der erwarteten Lebensdauer diverser Altanlagen, und zum anderen das Ende der EEG-Förderung tausender Windenergieanlagen. In rechtlicher Hinsicht ergibt sich die Rückbauverpflichtung für die Betreiber von nach dem 20.07.2004 genehmigten WEA primär aus § 35 Abs. 5 Satz 2 und 3 BauGB. Teilweise – vor allem für ältere WEA – beruht sie aber auch auf Sonderregelungen der, auf entsprechenden Regelungen in Bebauungsplänen/Flächennutzungsplänen oder auf vertraglichen Abreden eines städtebaulichen Vertrages oder Nutzungsvertrages. Bisher standen die Betreiber und auch die zuständigen Behörden dieser Rückbauwelle insbesondere verunsichert gegenüber, weil es weder einen Standard oder eine Norm für die richtige Demontage und das Recycling von Windenergieanlagen gab.

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Handbuch des Rechts der Photovoltaik | Dritte, völlig überarbeitete Neuauflage

Von 2007 bis heute sind bald dreizehn Jahre vergangen. Die erste und letztlich auch die zweite Auflage des „Handbuchs des Rechts der Photovoltaik“ resultierten aus den Projektierungsentwicklungen von Photovoltaik(PV)-Freiflächen und Dachanlagen sowie aus der schon damals (bereits nach einer! Novelle) komplexen öffentlichen rechtlichen und EEG-seitigen regulativen Materie. Die technischen Entwicklungen der PV-Stromerzeugung und ihr technisches Umfeld sind bis heute als atemberaubend zu bezeichnen. Sie führten zu einer extremen betriebswirtschaftlichen Attraktivität des PV-Stroms. „PV - Gamechanger der Energiewende“ („Photovoltaik – Gamechanger der Energiewende?“, Martin Maslaton, VAE, ISBN 978-3-941780-19-4) ist deshalb zu einem geflügelten Wort geworden. Dieser gesamte Hintergrund und die immer noch den Verlag erreichenden Nachfragen, führen zur Neuauflage des Handbuchs.  Buchvorbestellung per E-Mail 

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Webinar-VERANSTALTUNG 18.08.2020: Das komplette Recht der Erneuerbaren Energien (EE) für die Praxis

Windenergie, Biogas/-masse, Photovoltaik (PV), energetische Vorhaben für alle EE-Branchenteilnehmer von der Planung über die Realisierung bis hin zur Vergütung. Erneuerbare Energien werden zumeist isoliert betrachtet, finanziert und projektiert. „Wenn wir mit den Windleuten an einem Tisch sitzen, klappt es einfach nicht!“(PV CEO) „Die KWK’ler und Biogasunternehmer und wir haben keinen Draht zueinander.“(Projektleiter Windpark). Warum? Letztlich leidet die gesamte EE-Branche an einem fehlenden oder vielleicht auch nur bislang nicht dargestellten systematischen und strukturellen Überblick über das Recht der EE. Während „das Recht der EE als rechtliche Disziplin“ anerkannt ist, fehlt ein praxis- und projektbezogener Überblick über die jeweiligen rechtlichen und damit zugleich betriebswirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Das für EE-Firmen zukunftsweisende Erfordernis und positive Geschäftsmodell baukastengleich für institutionelle Anleger alle Arten der Erzeugung von EE anzubieten ist dann eben wegen des Fehlens solcher struktureller und zugleich projektbezogener Gesamtlösungen oft (scheinbar) unmöglich. Gerade die Tatsache energetisch begründeter Gesamtkonzepte zwischen fluktuierender Erzeugung (Wind/PV) einerseits und kontinuierlich abrufbarer Energie (Biogas, KWK) andererseits, letztere bzw. deren Kombination als Voraussetzung für Power to Gas Projekte machen es unabdingbar erforderlich, die rechtliche und betriebswirtschaftliche Rahmenbedingungen genau zu erkennen. Diese Problematik soll mit diesem Webinar „Das komplette Recht der Erneuerbaren Energien“ in Zusammenarbeit mit dem LEE Mecklenburg-Vorpommern angegangen werden. Dieses Veranstaltungsformat beginnt in Mecklenburg-Vorpommern und wird in anderen Bundesländern fortgesetzt.

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Corona-Fristverlängerung und aus für Bürgerenergiegesellschaften – Bundesregierung plant kleine EEG-Novelle

Nachdem Ende März bereits die Bundesnetzagentur versucht hatte, im Rahmen Ihrer Möglichkeiten die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Branche abzufedern (wir berichteten) hat nun auch der Bundestag reagiert. Dieser beschloss insbesondere die Fristverlängerungen bei der Projektrealisierung. Der Änderungsantrag von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Gesetzentwurf, der die Abschaffung des PV-Deckels forderte, wurde nicht angenommen. Abgeschafft wurde hingegen, nach zwei Jahren Moratorium, endgültig die Immissionsschutz-Privilegierung der Bürgerenergiegesellschaften. Verlängerung von Realisierungs- und Meldefristen Erleichterung erhält die Branche insbesondere im Bereich laufender Fristen. Die Rufe nach einem Aufschub bei der Projektrealisierung waren Branchenseitig zuletzt immer lauter geworden, sorgt doch auch hier die Corona-Pandemie für zahlreiche Hindernisse. Die Erteilung behördlicher Genehmigungen verzögert sich (noch mehr als ohnehin schon), Lieferketten sind gestört und Mitarbeiter in Quarantäne. Auf diese Umstände hat der Gesetzgeber nun reagiert.

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Windenergie in Sachsen – Riesige Kluft zwischen Anspruch und Wirklichkeit

In den nächsten beiden Jahren werden in Sachsen wahrscheinlich mehr Windenergieanlagen abgebaut, als neue hinzukommen. Darauf verweist die Branche unter Berücksichtigung der aktuellen Ausschreibungsergebnisse, der schleppenden Fortschreibung der Regionalpläne und der Genehmigungslage. „Die Situation der Windenergie in Sachsen ist dramatisch“, erklärt Prof. Martin Maslaton, Vorsitzender des Bundesverbandes WindEnergie (BWE) in Sachsen. Will die Landesregierung ihre Klimaziele erreichen, muss sie reagieren.

Bild zu Neues Urteil zum EEG - BGH-Urteil hilft Betreibern von EEG-Anlagen bei Einsman-Entschädigungen

Neues Urteil zum EEG - BGH-Urteil hilft Betreibern von EEG-Anlagen bei Einsman-Entschädigungen

Eine Entschädigung ist laut BGH auch fällig, wenn Netzausbaumaßnahmen zu einer verringerten Aufnahmekapazität führen. Betroffene Betreiber sollten jetzt Entschädigungen einfordern. Betreiber von Erneuerbare-Energien-Anlagen haben auch dann Anspruch auf eine Entschädigung, wenn die Anlage aufgrund von Netzausbaumaßnahmen abgeschaltet wird. Das zeigt ein neues Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Härtefallregelung nach § 15 EEG (BGH, Urteil vom 11. Februar 2020 -XIII ZR 27/19).