Tracking pixel News zu Erneuerbare-Energien-Recht · MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

News zu Erneuerbare-Energien-Recht

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Veranstaltung - "Grundlagen Recht der erneuerbaren Energien/ Windenergie"

Gleich zu Beginn des Neuen Jahres dürfen wir Sie auf eine neue Veranstaltung des BWE hinweisen: "Grundlagen Recht der erneuerbaren Energien/ Windenergie"  Der BWE - bietet viele exzellente Seminare an. Mit dem o. g. Seminar sollen Spezialisten aber auch Einsteiger und andere Branchenteilnehmer erstmals die Möglichkeit erhalten, in einem Tagesseminar sich einen Überblick über das Gesamtsystem des Rechts der erneuerbaren Energien zu verschaffen: Beginnend bei der Frage von zivilrechtlichen Aspekten bei der Nutzung von Grundstücken zur Errichtung von Windenergieanlagen, über planungsrechtliche Aspekte aus dem Bereich der Landesplanung, Regionalplanung- und Flächennutzungsbebauungsplanung, über das eigentliche Verwaltungsverfahren zur Anlagengenehmigung, sowie den dabei typischerweise vorhandenen Einwendungen im Bereich des Verwaltungsverfahrens, des UVPG und des Immissionsschutzrechtes; in einem weiteren abschließenden Block sollen dann  Vergütungsmöglichkeiten von erneuerbaren Energien von der aktuellen Novellierungsdiskussion zum EEG, über die Ausschreibung bis hin zu EEG unabhängigen Vergütungsformen aufgezeigt und diskutiert werden.

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Emissionsminderungsbonus – aktuelles Urteil des OLG Stuttgart

Das Oberlandesgericht Stuttgart bestätigt die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Emissionsminderungsbonus – keine Zusatzvergütung für nachträglich BImSch-pflichtige und für durch spätere Erweiterung genehmigungsbedürftige Anlagen. Das OLG Stuttgart bestätigte im Urteil vom 26.04.2018 (Az. 2 U 129/17) eine über Jahre in der Branche heftig diskutierte Rechtsfrage, die durch den BGH 2015 entschieden wurde und dehnte diese Rechtsprechung nun auf den Fall einer Erweiterung einer Biogasanlage durch den Betreiber aus: In dem Verfahren war unter anderem streitig, ob durch Erweiterung der Anlage und die dadurch ausgelöste Genehmigungsbedürftigkeit nach dem BImSchG ein Anspruch auf den Formaldehydreduzierungsbonus begründet wird.

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Aktionsplan Stromnetz - Novelle des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes, NABEG 2.0

Der, während der Netzausbaureise des Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier im August 2018, im Rahmen seines „Aktionsplanes Stromnetz“, angekündigte Gesetzesentwurf unter anderem zur Novellierung des NABEG, liegt nun vor. „Aktionsplan Stromnetz“ Am 14.08.2018 umriss der Wirtschaftsminister bei der Bundesnetzagentur in Kürze die zu behandelnden Probleme im Rahmen des Netzausbaus und schilderte die Situation mit folgenden Worten: „Für eine erfolgreiche Energiewende brauchen wir moderne und gut ausgebaute Netze genauso wie den Ausbau erneuerbarer Energien. Die Stromnetze sind dabei das Herz-Kreislauf-System unserer Stromversorgung.

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Gemeinsame Ausschreibung für Wind und Solar: Pilotverfahren startet in die zweite Testrunde

Die Bundesnetzagentur gab diese Woche den nächsten Gebotstermin für die Gemeinsame Ausschreibung von Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen bekannt. Damit startet das Pilotverfahren in seine zweite Testrunde. In zwei Ausschreibungsrunden pro Jahr sollen bis 2020 technologieübergreifende Ausschreibungen erprobt und deren Wirkung evaluiert werden. Hierbei treten die beiden Technologien in unmittelbaren Wettbewerb zueinander. Die erste Runde ging dabei ausschließlich an Solaranlagen, nunmehr hat die Bundesnetzagentur die zweite Runde eingeleitet: Aktueller Gebotstermin für die Gemeinsame Ausschreibung ist der 01.11.2018. Da es sich bei dem Gebotstermin am Sitz der Behörde um einen gesetzlichen Feiertag handelt, verschiebt sich die Abgabefrist auf Freitag, den 02.11.2018.

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Biomasse: Ausschreibungswettbewerb will einfach nicht in Schwung kommen

Erneut ist die für Biomasseanlagen eingereichte Gebotsmenge deutlich hinter dem Ausschreibungsvolumen zurückgeblieben. Dies teilte die Bundesnetzagentur mit, die jetzt die Ergebnisse der Biomasseausschreibung für den Gebotstermin 01.09.2018 bekannt gab.  Bei einem ausgeschriebenen Volumen von 225.807 kW wurden lediglich 79 Gebote im Umfang von 76.537 kW bezuschlagt. Damit bleiben 149.270 kW des Ausschreibungsvolumens ungenutzt. Zwar konnte die Behörde gegenüber dem Vorjahr eine steigende Beteiligung verzeichnen, ein „echter“ Ausschreibungswettbewerb fand jedoch nicht statt – und das obwohl neben Biomasseneuanlagen auch Bestandsanlagen mit einer EEG-Restförderdauer von weniger als acht Jahren zum Ausschreibungsverfahren zugelassen sind. Die Bundesnetzagentur geht davon aus, dass durch die Übertragung der nicht genutzten Mengen auf die kommenden Jahre auch zukünftig kein intensiver Wettbewerb bei der Ausschreibung der Biomasse zu erwarten ist.

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Anlagenbetreiber müssen EEG-Zahlungen an Bundesnetzagentur melden

Zur Erfüllung europarechtlicher Transparenzverpflichtungen hat die Bundesnetzagentur eine Datenerhebung zu den im Kalenderjahr 2017 geleisteten EEG-Zahlungen gestartet. Bereits im Mai dieses Jahres hatte die Bundesnetzagentur eine entsprechende Umfrage zu den EEG-Zahlungen für das Kalenderjahr 2016 durchgeführt (wir berichteten mit Newsletter vom 05.06.2018). Die aktuelle Datenerhebung richtet sich grundsätzlich an denselben Adressatenkreis, bezieht sich diesmal jedoch auf das Kalenderjahr 2017. Betroffen sind alle Betreiber – egal ob Privatperson oder Unternehmen – von EEG-Anlagen, die nach dem 31.12.2011 in Betrieb genommen worden sind, und pro Anlage im Kalenderjahr 2017 EEG-Zahlungen von mindestens 500.000 Euro erhalten haben.

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Entscheidung zur Neuregelung der EEG-Umlage für den KWK-Eigenverbrauch veröffentlicht

Anfang August hatte die EU-Kommission per Pressemeldung bekanntgegeben, dass sie die Neuregelung zur Reduzierung der EEG-Umlage für die Eigenversorgung aus hocheffizienten KWK-Anlagen genehmigt hat (wir berichteten mit Newsletter vom 02.08.2018). Der konkrete Inhalt der Genehmigung war zunächst nicht bekannt. Am 22.08.2018 hat die EU-Kommission nunmehr ihre Entscheidung veröffentlicht. Das 37 Seiten umfassende englischsprachige Dokument hält die Maßgaben fest, unter denen eine anteilige EEG-Umlagebefreiung des KWK-Eigenverbrauchs künftig möglich sein wird.

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Gute Nachrichten für Ladesäulenbetreiber

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) entschied über einen Eilantrag gegen die Errichtung von Ladepunkten. Zentrale Frage war dabei deren Einordnung als Zubehör im straßenrechtlichen Sinne. ÜberblickIn einem Wohngebiet sollten zwei Ladepunkte mit vier dazugehörigen Parkplätzen errichtet werden. Ein Wohnungseigentümer (Antragsteller) erachtete dies für unzulässig und versuchte, dem Vorhaben mit einem Gesuch nach einsteiligem Rechtsschutz (§ 123 Abs. 1 S. 1 VwGO) entgegenzutreten. Das mit der Sache befasste VG München (Beschl. v. 02.05.2018, Az. M 2 E 18.2021) lehnte den Antrag jedoch ob, wogegen der Antragsteller Beschwerde beim BayVGH (Beschl. v. 13.07.2018, Az. 8 CE 18.1071) einlegte. Auch dieser gab dem Antrag nicht statt.

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Noch Kundenanlage oder schon Netz?

Mit dieser Frage hatten sich in der jüngsten Vergangenheit mehrere Gerichte zu befassen. Überall dort, wo dezentrale Versorgungsinfrastrukturen zur Eigenversorgung oder Versorgung Dritter mit Strom genutzt werden – etwa in Industrie-/Gewerbeparks, Krankenhäusern, Pflegeheimen Universitäten, Schulen oder Wohnquartieren –, spielt die Abgrenzung zwischen Kundenanlage und Stromnetz der allgemeinen Versorgung eine entscheidende Rolle. Denn anders als das Netz der allgemeinen Versorgung unterliegen Kundenanlagen nicht der diffizilen energierechtlichen Regulierung. Zudem ist Strom, der innerhalb einer Kundenanlage erzeugt und verbraucht wird, in der Regel von den Netzentgelten sowie netzseitigen Umlagen und Abgaben (z.B. KWK-Umlage, Konzessionsabgaben) befreit. Der Status als Kundenanlage spielt mithin eine entscheidende Rolle für die praktische Umsetzung und Wirtschaftlichkeit dezentraler Versorgungskonzepte.

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Ausschreibung für Windenergieanlagen an Land: Sinkender Wettbewerbsdruck, steigende Fördersätze

Wie die Bundesnetzagentur am 17.08.2018 mitteilte, ist aus der dritten Ausschreibungsrunde für Windenergieanlagen an Land in diesem Jahr jedes zugelassene Gebot mit einem Zuschlag herausgegangen. Bei einer Ausschreibungsmenge von 670 MW wurden 91 Gebote mit einem Volumen von 709 MW eingereicht, sodass das Ausschreibungsvolumen leicht überzeichnet war. Allerdings mussten fünf Gebote im Umfang von 42 MW vom Zuschlagsverfahren ausgeschlossen werden, da sie entweder den formalen Anforderungen nicht genügten oder als Übergangsanlagen erst ab 2019 teilnahmeberechtigt sind. Im Ergebnis erteilte die Bundesnetzagentur damit allen 86 verbleibenden und zum Verfahren zugelassenen Geboten im Umfang von insgesamt 667 MW einen Zuschlag.