Tracking pixel News zu Erneuerbare-Energien-Recht · MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

News zu Erneuerbare-Energien-Recht

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Sinkende EEG-Fördersätze für Übergangsanlagen

Nicht nur im Rahmen der Ausschreibungen sind sinkende Fördersätze für Windenergieanlagen an Land zu verzeichnen. Auch Betreiber neu in Betrieb zu nehmender Windenergieanlagen an Land, deren Förderhöhe sich noch nach den administrativ bestimmten Werten richtet, müssen sinkende Vergütungen hinnehmen. Dies betrifft in erste Linie die sog. Übergangsanlagen, also Anlagen, die bereits vor dem 01.01.2017 immissionsschutzrechtlich genehmigt waren und denen bei einer Inbetriebnahme bis zum 31.12.2018 noch der Bestandsschutz des alten Fördersystems gewährt wird.

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Bundesnetzagentur verzeichnet hohe Realisierungsrate bei Photovoltaik-Freiflächenanlagen

Schon für die erste Pilotausschreibungsrunde für Photovoltaik-Freiflächenanlagen verzeichnete die Bundesnetzagentur eine Realisierungsrate von 99,38 %. Die zum 15. April 2015 bezuschlagten Projekte wurden nahezu vollumfänglich innerhalb der 24-monatigen Realisierungsfrist in Betrieb genommen. Lediglich für eine Restmenge von 864 kW wurde keine Ausstellung einer Förderberechtigung beantragt. Mithin wurden von den insgesamt bezuschlagten 157 MW (bei einem Ausschreibungsvolumen von 150 MW) annähernd 156 MW realisiert.

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KWK-Ausschreibungen steht nichts mehr im Wege: Ausschreibungsverordnung in Kraft getreten

Im Zuge der Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (kurz: KWKG) hat der Gesetzgeber mit Wirkung zum 01.01.2017 die Weichen für die Umstellung der KWK-Förderung auf ein wettbewerbliches Ausschreibungssystem gestellt und einen ersten rechtlichen Rahmen abgesteckt. Die am 18.08.2017 in Kraft getretene KWK-Ausschreibungsverordnung füllt diesen Rechtsrahmen nun aus und regelt das Ausschreibungsverfahren im Detail. Damit steht der Ausschreibung einer Förderung für neue und modernisierte KWK-Anlagen im Leistungssegment zwischen einem und 50 Megawatt sowie für innovative KWK-Systeme nichts mehr entgegen.

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Verordnung zu gemeinsamen Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen in Kraft getreten

Am 17.08.2017 wurde die Verordnung zu den gemeinsamen Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen (kurz: GemAV) im Bundesgesetzblatt verkündet. Sie ist damit am Folgetag, d.h. am 18.08.2017, in Kraft getreten. Die geplanten gemeinsamen Ausschreibungen für Windenergie an Land und Solaranlagen gehen auf einen zwischen der Bundesregierung und der Europäischen Kommission geschlossenen Kompromiss zurück. Letztere hatte die jüngste Novelle des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (nachfolgend: EEG 2017) unter anderem nur unter der Maßgabe beihilferechtlich genehmigt, dass zumindest im Rahmen einer Pilotphase auch technologieübergreifende Ausschreibungen getestet werden.

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Einleitung der in diesem Kalenderjahr letzten Ausschreibungsrunde für Solaranlagen

Bundesnetzagentur veröffentlicht Bekanntmachung für den Gebotstermin 01.10.2017 Die Bundesnetzagentur hat dieser Tage den für dieses Kalenderjahr letzten Ausschreibungstermin für Solaranlagen auf ihrer Internetseite bekanntgegeben. Gebotstermin ist der 01.10.2017. Da dieser auf einen Sonntag fällt, verschiebt sich die Abgabefrist auf Montag, den 02.10.2017. Bis dahin können für diese Ausschreibungsrunde Gebote bei der Bundesnetzagentur eingereicht werden. Ausgeschrieben ist ein Volumen von 200 MW. Der Höchstwert, d.h. der maximal zulässige Gebotswert, beläuft sich auf 8,84 ct/kWh.

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Bürgerenergiegesellschaften weiter auf dem Vormarsch – drastische Folgen für die Branche?

Bundesnetzagentur veröffentlicht Zuschläge der zweiten Ausschreibungsrunde für Windenergie an Land  Am 01.08.2017 endete die Gebotsfrist der zweiten Ausschreibungsrunde für Windenergieanlagen an Land. Zu diesem Gebotstermin sind 281 Gebote mit einem Volumen von insgesamt 2.927 Megawatt bei der Bundesnetzagentur eingegangen. Ausgeschrieben waren lediglich 1.000 MW. Damit war auch das Ausschreibungsvolumen der zweiten Ausschreibungsrunde mehrfach überzeichnet.  Von den 281 eingegangen Geboten mussten 14 Gebote ausgeschlossen werden. 67 Gebote mit einem Gebotsumfang von insgesamt 1.013 MW erhielten einen Zuschlag, wobei die im Netzausbaugebiet zur Verfügung stehende Kapazität von 322 MW nach Angaben der Bundesnetzagentur nicht ausgeschöpft wurde. Vielmehr verzeichnete die Behörde in dieser Runde eine Konzentration der Zuschläge auf den Osten Deutschlands.

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BGH bestätigt Rückforderungsanspruch des Netzbetreibers: Betreiber, die ihre Anlage nicht melden, müssen zu Unrecht erhaltene Mehrvergütung zurückzahlen

Betreiber, die ihre Photovoltaik-Anlage nicht bei der Bundesnetzagentur melden, müssen zu Unrecht erhaltene Mehrvergütung zurückzahlen. Dies entschied der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 05.07.2017 und gab damit dem Rückforderungsanspruch des Netzbetreibers statt. Vorliegend hatte der Netzbetreiber den Betreiber einer Photovoltaik-Anlage auf Rückzahlung der für den eingespeisten Strom bereits ausgezahlten Einspeisevergütung verklagt, weil dieser die Anlage entgegen seiner Angaben nicht bei der Bundesnetzagentur gemeldet hatte. Die Photovoltaik-Anlage war im Frühjahr 2012 in Betrieb genommen worden, die Meldung zur Bundenetzagentur holte der Anlagenbetreiber jedoch erst im November 2014 nach. Der Netzbetreiber forderte daher für den Zeitraum seit Inbetriebnahme bis 31.07.2014 die um den Monatsmarktwert verringerte Einspeisevergütung und seit dem 01.08.2014 bis November 2014 die volle Einspeisevergütung zurück.

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FDP als Bremse der Energiewende

Warum sich der Naumann-Stipendiat Martin Maslaton über den Koalitionsvertrag in Nordrhein-Westfalen ärgert, und was er dem FDP-Vorsitzenden Christian Lindner deshalb gerne einmal mitteilen würde. Ein Standpunkt als Offener Brief. Lieber Christian Lindner, wir haben uns rund um die Naumann-Stiftung leider nie persönlich kennen gelernt. Die Stiftung der FDP hat mich nicht nur mit einem Promotionsstipendium unterstützt. Sie stand in meinen Augen auch für eine Partei, in der das Wort Freiheit auch freies Denken meinte: Intelligent und unvoreingenommen; mutig auf der Seite der ... zum Beitrag auf: ...

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Marktstammdatenregisterverordnung in Kraft getreten

Zum 01.07.2017 ist die Marktstammdatenregisterverordnung (kurz: MaStRV) in Kraft getreten. Diese regelt nunmehr die für die Marktakteure der leitungsgebundenen Strom- und Gasversorgung bestehenden Melde- und Registrierungspflichten und bildet die Grundlage für die Errichtung und den Betrieb des sog. Marktstammdatenregisters. Dieses wird von der Bundesnetzagentur geführt werden und soll die energiewirtschaftlichen Daten bündeln und für jedermann zugänglich machen. Die Bundesnetzagentur richtet das Webportal des Marktstammdatenregisters aktuell noch ein, über welches die Meldungen künftig zu erfolgen haben.