Sinkende EEG-Fördersätze für Übergangsanlagen
Nicht nur im Rahmen der Ausschreibungen sind sinkende Fördersätze für Windenergieanlagen an Land zu verzeichnen. Auch Betreiber neu in Betrieb zu nehmender Windenergieanlagen an Land, deren Förderhöhe sich noch nach den administrativ bestimmten Werten richtet, müssen sinkende Vergütungen hinnehmen. Dies betrifft in erste Linie die sog. Übergangsanlagen, also Anlagen, die bereits vor dem 01.01.2017 immissionsschutzrechtlich genehmigt waren und denen bei einer Inbetriebnahme bis zum 31.12.2018 noch der Bestandsschutz des alten Fördersystems gewährt wird.