Windenergie – Moratorium in Brandenburg auf der Kippe
Brandenburg regelt die Regionalplanung zugunsten der Windenergie neu. Eine Abkehr von der bisherigen Ausschlussplanung bedeutet das Ende des Stillstands. Projektierer:innen müssen jetzt handeln.
Brandenburg regelt die Regionalplanung zugunsten der Windenergie neu. Eine Abkehr von der bisherigen Ausschlussplanung bedeutet das Ende des Stillstands. Projektierer:innen müssen jetzt handeln.
Positive Nachrichten! Ein neuer Beschluss des BVerwG bestätigt wichtige Rechtssätze für den Bau und Betrieb von Windenergieanlagen und schafft Klarheit für Projektierer:innen.
Langwierige behördliche Verfahren blockieren die Energiewende. Aber auch im Verfahren bei den Verwaltungsgerichten stockt es gewaltig. Gesetzesänderungen sollen jetzt Abhilfe schaffen.
Anlagenbetreiber:innen sollen nach dem neuen § 31k BImSchG auf Antrag von lärmbedingten Nachtabschaltungen und Schattenwurfauflagen befreit werden können.
Das Gericht stärkt damit die Rechtsposition der Betreiber:innen von Windenergieanlagen, deren Genehmigung zuvor verwaltungsgerichtlich bestätigt wurde.
Der VGH Mannheim hat in einem seit acht (!) Jahren währenden Genehmigungsverfahren die Behörde verpflichtet, über einen Genehmigungsantrag für fünf WEA neu zu entscheiden.
Ein Vorbescheidsantrag darf auf einzelne Rechtsfragen beschränkt werden. Wir informieren und beraten in einer Online-Veranstaltung am 01. Juli 2022, was zu beachten ist.
Ein Entwurf zum EEG 2023 sieht vor, in § 2 die besondere Bedeutung der erneuerbaren Energien gesetzlich zu verankern. Das OVG Lüneburg sieht das kritisch. Kann der Grundsatz überhaupt seinen Zweck erfüllen?
Das BVerfG hält das Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz (BüGembeteilG MV) für überwiegend verfassungsgemäß: Mecklenburg-Vorpommern droht ins Hintertreffen zu geraten.
Das Osterpaket der Bundesregierung soll mit Inkrafttreten am 01.01.2023 der Startpunkt eines bisher unvergleichlichen Ausbaumarathons sein. Aber hält das Paket, was es verspricht?