Tracking pixel News zu Windenergie · MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

News zu Windenergie

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Inbetriebnahme des Marktstammdatenregisters weiter verschoben - EEG- und KWKG-Meldepflichten bleiben davon unberührt

Ursprünglich sollte das Marktstammdatenregister zum 01.09.2017 seine Funktion aufnehmen und als zentrales Register fortan alle wesentlichen Stammdaten des Strom- und Gasmarktes erfassen. Dabei soll es unter anderem das für erneuerbare Energieanlagen bisher geltende Anlagenregister ablösen. Die Bundesnetzagentur teilte nunmehr mit, dass die zwischenzeitlich für Herbst 2017 geplante Inbetriebnahme des Marktstammdatenregisters erneut verschoben werden muss, da die Arbeiten am webbasierten Meldeportal zum Marktstammdatenregister noch nicht abgeschlossen sind (wir berichteten zuletzt mit Newsletter vom 20.07.2017).

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Neue Runde, neues Glück

Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land gehen in die dritte Runde  Für Windenergieanlagen an Land können für den Gebotstermin 01.11.2017 noch Gebote bei der Bundesnetzagentur eingereicht werden. Da es sich bei dem Gebotstermin um einen gesetzlichen Feiertag in Nordrhein-Westfalen handelt, verlängert sich die Abgabefrist auf Donnerstag, den 02.11.2017. Die für den Gebotstermin geltenden Ausschreibungsbedingungen hat die Bundesnetzagentur auf ihrer Internetseite bekannt gegeben.  Ausgeschrieben wird ein Volumen von insgesamt 1.000 MW. Davon entfallen 430,55 MW auf das Netzausbaugebiet. Dabei sind bereits die 108,55 MW, die das Zuschlagsvolumen im Netzausbaugebiet in der letzten Ausschreibungsrunde (Gebotstermin 01.08.2017) hinter der vorgesehenen Obergrenze zurückgeblieben ist, berücksichtigt.

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Sinkende EEG-Fördersätze für Übergangsanlagen

Nicht nur im Rahmen der Ausschreibungen sind sinkende Fördersätze für Windenergieanlagen an Land zu verzeichnen. Auch Betreiber neu in Betrieb zu nehmender Windenergieanlagen an Land, deren Förderhöhe sich noch nach den administrativ bestimmten Werten richtet, müssen sinkende Vergütungen hinnehmen. Dies betrifft in erste Linie die sog. Übergangsanlagen, also Anlagen, die bereits vor dem 01.01.2017 immissionsschutzrechtlich genehmigt waren und denen bei einer Inbetriebnahme bis zum 31.12.2018 noch der Bestandsschutz des alten Fördersystems gewährt wird.

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"Wer die Digitalisierung fordert, muss den Datenschutz positiv annehmen"

Die Digitalisierung verspricht zahlreiche revolutionäre Entwicklungen für die Energiewirtschaft, insbesondere für die Betreiber von Windenergieanlagen. „Wind 4.0“ steht derzeit aber vor allem für die Weiterentwicklung im Bereich Condition Monitoring, Ertragssteuerung und der maximalen Auslastung von Anlagen. Welche Bedeutung lassen Sie der Digitalisierung aktuell in der Windbranche zukommen? Prof. Dr. Maslaton: Die Digitalisierung der Energiewende hat politisch wie betrieblich zentrale Bedeutung. Aus energiewirtschaftlicher Sicht müssen möglichst alle verfügbaren Verbrauchs- und Produktionsdat...

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„Isolierte“ Darstellung von Flächen für die Windenergie im Flächennutzungsplan ohne gesamträumliches Planungskonzept

Das OVG Münster hat sich in einem kürzlich veröffentlichten Normenkontrollurteil zu den Angriffsmöglichkeiten gegen eine isolierte Darstellung von Flächen für die Windenergie nach § 249 Abs. 1 BauGB geäußert. Haben Gemeinden eine Flächennutzungsplanung zur Darstellung von Flächen für die Windenergie auf Grundlage eines gesamträumlichen, schlüssigen Planungskonzeptes dargestellt, gibt ihnen § 249 Abs. 1 BauGB die Möglichkeit, im Nachgang zu dieser Planung „isoliert“, also ohne erneutes gesamträumliches Planungskonzept zusätzliche Flächen für die Windenergie im Flächennutzungsplan darzustellen.

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Verordnung zu gemeinsamen Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen in Kraft getreten

Am 17.08.2017 wurde die Verordnung zu den gemeinsamen Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen (kurz: GemAV) im Bundesgesetzblatt verkündet. Sie ist damit am Folgetag, d.h. am 18.08.2017, in Kraft getreten. Die geplanten gemeinsamen Ausschreibungen für Windenergie an Land und Solaranlagen gehen auf einen zwischen der Bundesregierung und der Europäischen Kommission geschlossenen Kompromiss zurück. Letztere hatte die jüngste Novelle des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (nachfolgend: EEG 2017) unter anderem nur unter der Maßgabe beihilferechtlich genehmigt, dass zumindest im Rahmen einer Pilotphase auch technologieübergreifende Ausschreibungen getestet werden.

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LEP-Fortschreibung Rheinland-Pfalz – unmittelbare Rechtswirkungen für private Dritte?

Seit Kurzem ist die Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes Rheinland-Pfalz in Kraft und beunruhigt – wie schon der Entwurf – mit seinem scharfen, zielförmigen Regelungen zur Windenergienutzung Projektierer und Betreiber. Geregelt ist nun beispielsweise ein pauschaler 1.000m-bzw. 1.100m-Abstand von Windenergieanlagen zu bestimmten Wohnnutzungen oder ein generelle Ausschluss von Windenergieanlagen aus diversen Schutzgebieten. Nach dem Wortlaut des LEP könnten diese Regelungen durchaus unmittelbar auf die Genehmigungsebene als Genehmigungshindernis durchschlagen, d.h. die Genehmigungsbehörden hätten bei ihrer Entscheidung zu prüfen, ob z.B. der Siedlungsabstand eingehalten wird.

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Novelle des Umweltrechtsbehelfsgesetz

Seit einigen Wochen ist das neue Umweltrechtsbehelfsgesetz (UmwRG) in Kraft und bringt zahlreiche Neuerung mit sich, die gerade für Windenergieprojekte von erheblicher Bedeutung sind, werden doch die meisten Angriffe gegen Genehmigungen von Windenergieanlagen durch Private Dritte oder Naturschutzverbände auf das UmwRG gestützt. Die Bundesrepublik reagiert mit der Novelle insbesondere auf das Urteil des EuGH vom 15.05.2015, welcher die sog. materielle Präklusion, ein gesetzlicher Einwendungsausschluss, für europarechtswidrig erachtet hatte. Dieser vom EuGH für europarechtswidrig erklärte Einwendungsausschluss ist gestrichen worden. Die Zulässigkeit einer Verbandsklage besteht damit unabhängig davon, ob sich ein Naturschutzverband in einem vorherigen Ausgangsverfahren (z.B. im förmlichen immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren) beteiligt hat.

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Bürgerenergiegesellschaften weiter auf dem Vormarsch – drastische Folgen für die Branche?

Bundesnetzagentur veröffentlicht Zuschläge der zweiten Ausschreibungsrunde für Windenergie an Land  Am 01.08.2017 endete die Gebotsfrist der zweiten Ausschreibungsrunde für Windenergieanlagen an Land. Zu diesem Gebotstermin sind 281 Gebote mit einem Volumen von insgesamt 2.927 Megawatt bei der Bundesnetzagentur eingegangen. Ausgeschrieben waren lediglich 1.000 MW. Damit war auch das Ausschreibungsvolumen der zweiten Ausschreibungsrunde mehrfach überzeichnet.  Von den 281 eingegangen Geboten mussten 14 Gebote ausgeschlossen werden. 67 Gebote mit einem Gebotsumfang von insgesamt 1.013 MW erhielten einen Zuschlag, wobei die im Netzausbaugebiet zur Verfügung stehende Kapazität von 322 MW nach Angaben der Bundesnetzagentur nicht ausgeschöpft wurde. Vielmehr verzeichnete die Behörde in dieser Runde eine Konzentration der Zuschläge auf den Osten Deutschlands.