Webinar-Windenergie – gerichtlich bestätigt: beschränkter Vorbescheid zulässig
Ein Vorbescheidsantrag darf auf einzelne Rechtsfragen beschränkt werden. Wir informieren und beraten in einer Online-Veranstaltung am 01. Juli 2022, was zu beachten ist.
Ein Vorbescheidsantrag darf auf einzelne Rechtsfragen beschränkt werden. Wir informieren und beraten in einer Online-Veranstaltung am 01. Juli 2022, was zu beachten ist.
Das Wind-an-Land-Gesetz (WaLG) soll der nächste Mosaikstein zur Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen sein. Vermeintlich positive Auswirkungen sind noch nicht abschätzbar.
Bald soll der „Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung“ beschlossen werden: Eine Genehmigungsfiktion und materielle Präklusion müssen vom Gesetzgeber bereitgestellt werden.
Ein Entwurf zum EEG 2023 sieht vor, in § 2 die besondere Bedeutung der erneuerbaren Energien gesetzlich zu verankern. Das OVG Lüneburg sieht das kritisch. Kann der Grundsatz überhaupt seinen Zweck erfüllen?
Das BVerfG hält das Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz (BüGembeteilG MV) für überwiegend verfassungsgemäß: Mecklenburg-Vorpommern droht ins Hintertreffen zu geraten.
Das Osterpaket der Bundesregierung soll mit Inkrafttreten am 01.01.2023 der Startpunkt eines bisher unvergleichlichen Ausbaumarathons sein. Aber hält das Paket, was es verspricht?
Ein Eilantrag gegen eine für sofort vollziehbar erklärte baurechtliche Abrissverfügung, nach der eine Storchennisthilfe zu entfernen ist, bleibt ohne Erfolg. Damit kann die Nisthilfe grundsätzlich bereits abgerissen werden. Ein wichtiges Signal!
Klimaschutz und der Ausbau der Erneuerbaren Energien sind von öffentlichem Interesse. Auf jede Anlage komme es an, so das BVerfG. Das VG Saarland sieht das anders.
Jede Windenergieanlage zählt. Deshalb muss Schluss mit dem ganzen Piep Matz, Denkmalschutz-, Luftverkehrs- und sonstigen Einwendungsgequatsche sein: Ein „Auf ein Wort extra" mit persönlichem Einschlag.
NRW konzentriert Verfahren der ordentlichen Gerichtsbarkeit im Bereich der Erneuerbaren Energien bei den Landgerichten Essen und Bielefeld.