Die eichrechtliche Nachvollziehbarkeit
Eichrechtskonformität war von Beginn an nicht die große Stärke der Ladesäulen für Elektrofahrzeuge. Seit dem vergangenen Jahr widmen sich die Eichämter verstärkt diesem Problem. In der Landeshauptstadt herrschte aus diesem Grund vor einigen Ladesäulen eines Anbieters sogar gähnende Leere, als ein Netzanschluss aus rechtlichen Gründen verwehrt blieb. Das Eichamt Berlin hatte die erforderliche Konformitätsbewertung schlichtweg abgelehnt. Wenngleich nicht in jedem Bundesland seitens der Eichämter mit derselben Härte agiert wird, so bleibt doch ein generelles rechtliches Problem im Verhältnis zwischen Ladesäulen und dem Mess- und Eichgesetz.