Tracking pixel News zu Elektromobilität · MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

News zu Elektromobilität

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Elektromobilität in Leipzig: Stadt setzt Anreize für Unternehmen

Leipziger Unternehmen erhalten Zuschuss für Probebetrieb von E-Fahrzeugen Nachdem sich die Förderung der Elektromobilität auf regionaler bzw. kommunaler Ebene bisher weitestgehend in einer Bezuschussung für den Kauf eines Elektrofahrzeugs durch Städte und Gemeinden oder dem kostenfreien Tanken bei diversen Stadtwerken erschöpft, geht die Stadt Leipzig einen anderen Weg. So können sich Leipziger Unternehmen seit 11.07.2016 die Anmietung eines Elektrofahrzeuges mit einem Höchstbetrag von EUR 350,00 € monatlich und für eine Dauer von drei Monaten bezuschussen lassen. Kleinen und mittelgroßen Unternehmen bietet sich so die Möglichkeit, die Tauglichkeit eines Elektrofahrzeugs für den eigenen Betrieb kostengünstig zu testen. Laut der Maßnahmenbeschreibung ist es schließlich erklärtes Ziel, „die Alltagstauglichkeit von Elektrofahrzeugen unter Beweis zu stellen und somit die Akzeptanz insbesondere bei kleinen Unternehmen zu steigern“. Den Zuschuss beantragen können Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern und einer Jahresbilanz von weniger als 10 Mio € sowie Freiberufler.

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Schulen Sie Ihre Mitarbeiter!

Der Überblick über die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen gehört heute in allen Bereichen des Energierechts zum notwendigen Handwerkszeug. Nutzen Sie unsere langjährige Erfahrung und schulen Sie Ihre Mitarbeiter im Rahmen eines Inhouse-Seminars. Gern vertiefen wir energierechtliche Themenkomplexe und Fragestellungen und richten die Schwerpunkte an Ihren konkreten Anforderungen aus. Kommen Sie dazu einfach auf uns zu und wir werden in Absprache mit Ihnen ein individuelles Programm erstellen. Für Rückfragen und weitere Informationen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

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Das Ziel lautet Eigenversorgung

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) hat seit dem Jahr 2000 eine Vielzahl von Änderungen erfahren, zuletzt im Jahr 2014. Nunmehr steht eine neue Reform ins Haus. Diesmal vor allen Dingen mit dem Schwerpunkt der Ausschreibung. Diese aktuell anstehende Reform des EEG ist nicht zuletzt daraufhin zu hinterfragen, inwiefern sie Kommunen, Bürgern und regionale Unternehmen die Möglichkeit weiterhin einzuräumt, an der Energiewende mitzuwirken. Diese Mitwirkung setzt auf unternehmerischer Ebene regional und kommunal eine größtmögliche Akteursvielfalt voraus. Hinter diesem Begriff steht die Vorstellung, dass erneuerbare Energien vor allen Dingen dezentral erzeugt werden sollen. Der Aspekt der Akteursvielfalt setzt dabei sowohl auf eine Vielfalt in der Energieerzeugung wie auch in der Energievermarktung.

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ElektroG erfasst nunmehr auch PV-Module

Neues Elektro- und Elektronikgesetz am 24.10.2015 in Kraft getreten Am 24.10.2015 ist das neue Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (kurz: ElektroG) in Kraft getreten. Wie der Gesetzestitel schon verrät, regelt das ElektroG die abfallrechtliche Produktverantwortung der Hersteller, Importeure und Händler von Elektro- und Elektronikgeräten für den gesamten Lebenszyklus der Geräte - vom Inverkehrbringen über die Rücknahme bis hin zur umweltgerechten Entsorgung. Zunächst einmal sind Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten im Anwendungsbereich des ElektroG verpflichtet sich mit der Geräteart und Marke bei der zuständigen Stelle registrieren zu lassen. Darüber hinaus muss kalenderjährlich eine Finanzierungsgarantie nachgewiesen werden, die die Finanzierung der Rücknahme und Entsorgung der Elektro- und Elektronikgeräte sicherstellen soll.

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Energiewende: Mehr Versorgungssicherheit durch Kapazitätsreserve und Digitalisierung des Energiesystems

Referentenentwurf für Kapazitätsreserveverordnung und Messstellenbetriebsgesetz liegen vor Der mit der Energiewende angestrebte Umbau der Energieversorgung weg von einer konventionellen hin zu einer regenerativen, umweltverträglichen Energieversorgung mit einem Anteil von mindestens 80 Prozent erneuerbarer Energien an der deutschen Stromversorgung im Jahr 2050, macht auch eine Weiterentwicklung des Stromversorgungssystems erforderlich. Insbesondere vor dem Hintergrund einer zunehmenden volatilen Einspeisung soll die Versorgungssicherheit auch weiterhin auf einem hohen Niveau gewährleistet werden. Dazu verfolgt der Gesetzgeber verschiedene Ansätze.

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Elektromobilitätsgesetz (EmoG) seit dem 12. Juni 2015 in Kraft

Nach Verabschiedung des EmoG im Bundestag am 05.03.2015 hatte auch der Bundesrat das Gesetz am 27.03.2015 gebilligt. Gerade noch rechtzeitig vor der Nationalen Konferenz der Bundesregierung zur Elektromobilität ist das Gesetz nach Ausfertigung durch den Bundespräsidenten am Tage nach seiner Verkündung (BGBl. I vom 11.06.2015, S. 898) am 12. Juni 2015 in Kraft getreten. Wenngleich die Initiative des Gesetzgebers von allen Seiten begrüßt wird, die Elektromobilität zu fördern, muss festgestellt werden, dass die nunmehr vorliegenden gesetzlichen Vorgaben aller Voraussicht nach nicht ausreichend sein dürften, den Ausbau der Elektromobilität voranzutreiben.