Emissionsminderungsbonus – aktuelles Urteil des OLG Stuttgart
Das Oberlandesgericht Stuttgart bestätigt die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Emissionsminderungsbonus – keine Zusatzvergütung für nachträglich BImSch-pflichtige und für durch spätere Erweiterung genehmigungsbedürftige Anlagen. Das OLG Stuttgart bestätigte im Urteil vom 26.04.2018 (Az. 2 U 129/17) eine über Jahre in der Branche heftig diskutierte Rechtsfrage, die durch den BGH 2015 entschieden wurde und dehnte diese Rechtsprechung nun auf den Fall einer Erweiterung einer Biogasanlage durch den Betreiber aus: In dem Verfahren war unter anderem streitig, ob durch Erweiterung der Anlage und die dadurch ausgelöste Genehmigungsbedürftigkeit nach dem BImSchG ein Anspruch auf den Formaldehydreduzierungsbonus begründet wird.