Tracking pixel News zu Energierecht · MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

News zu Energierecht

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Biomasseausschreibung: Höchste Zuschlagsmenge trotz rückläufigem Volumen

Die Bundesnetzagentur hat kürzlich die Ergebnisse der fünften Ausschreibungsrunde für Biomasse im Rahmen des EEG vom April 2020 veröffentlicht. Von den ausgeschriebenen 167, 77 kW wurden lediglich 90, 46 kW vergeben. Insgesamt wurden 41 Gebote in Höhe von 92, 48 kW eingereicht und die Ausschreibungsrunde blieb damit erneut eindeutig unter dem ausgeschriebenen Volumen. Eine Trendwende lässt sich jedoch bei den gebotenen Mengen erkennen, denn mit 90, 46 kW wurde die höchste Zuschlagsmenge seit der Einführung der Biomasseausschreibung seit 2017 erreicht. Dieser positive Trend setzt sich auch bei dem mengengewichteten Zuschlagswert von 13, 99 cent/kWh fort. Dieser hatte in der vorherigen Ausschreibungsrunde vom November 2019 noch bei 12, 47 cent/kWh gelegen und war nur in den ersten beiden Ausschreibungsrunden von September 2017 und September 2018 höher.

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UPDATE: Denkmalschutz steht der Windenergie nicht entgegen

In unserer Meldung vom 17.06.2019 (https://www.maslaton.de/news/VG-Sigmaringen-Denkmalschutz-steht-der-Windenergie-nicht-entgegen--n700) berichteten wir bereits über ein durch uns erstrittenes Urteil vor dem VG Sigmaringen vom 14.02.1019 (9 K 4136/17), in dem es um das Entgegenstehen des Belangs des Denkmalschutzes gegenüber einem Windenergievorhaben ging. Eine erhebliche Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes des ca. 3 km entfernten Kulturdenkmals „Schloss Lichtenstein“ konnte nach einer Inaugenscheinnahme sowie einer abschließenden Gesamtwürdigung durch das VG ausgeschlossen werden. Gegen dieses Urteil stellte die Gegenseite einen Antrag auf Zulassung zur Berufung vor dem VGH Mannheim. Mit Beschluss vom 20.04.2020 (1 S 1943/19) hat der VGH den Antrag abgelehnt und gleichzeitig die Rechtsauffassung des VG Sigmaringen zum Denkmalschutzrecht bestätigt.

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Die neue Düngeverordnung – Eine ausreichende Antwort auf die Nitratklage der EU?

Auf den bestehenden rechtlichen Konflikt zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der europäischen Kommission, über die zulässigen Nitratwerte auf landwirtschaftlichen Flächen, hat die Bundesregierung nun mit der Novellierung der Düngeverordnung (DüV) reagiert. - EuGH, Urteil vom 21. Juni 2018 – Rs. C-543/16; hierzu bereits: https://www.maslaton.de/news/Weitere-Verschaerfung-der-Duengeverordnung-steht-bevor--Angst-vor-einem-zweiten-Vertragsverletzungsverfahren-bewahrheitet-sich--n712 - Die neue, umstrittene DüV trat am 01. Mai 2020 in Kraft (BGBl. I Nr. 20 vom 30.04.2020 S. 846) und soll die EG-Nitratrichtlinie angemessen umsetzen. Der Bundesrat hatte dieser überwiegend auf Druck der Bundesregierung zugestimmt, um ein Zweitverfahren der EU-Kommission gegen Deutschland beim EuGH zu verhindern, stellte jedoch in seiner offiziellen Erklärung fest, dass die DüV „eine Vielzahl fachlicher Unzulänglichkeiten“ beinhaltet.

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Energielieferverträge in Krisenzeiten – Mindestabnahmemengen und Take-or-Pay-Klauseln können zu erheblichen Mehrkosten führen

In Krisenzeiten sind vielen Unternehmen von Umsatzeinbußen betroffen. Als Reaktion hierauf wird die Produktion heruntergefahren oder gleich vorübergehend ganz ausgesetzt. Auf den ersten Blick erscheint die Entscheidung zur Drosselung der Produktion betriebswirtschaftlich besonders in einem Punkt sinnvoll: Die laufenden Kosten werden gedrückt. Durch einen geringeren Energieverbrauch können vorhandene Liquiditätsreserven anderweitig genutzt werden. Aber Achtung: Der Teufel steckt im vertraglichen Detail. Insbesondere Energie-Großkunden können auf diesem Wege ihrer Zahlungsverpflichtung nur selten entkommen. Häufig werden nämlich Preisabreden getroffen, die zur Abnahme einer Mindestmenge bzw. zu Entrichtung eines Mindestpreises verpflichten.

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Bundesregierung muss behördliche Corona-Maßnahmen gesetzlich unterfüttern

Die BNetzA reagiert schnell auf Verzögerungen für die Projektrealisierung durch Corona. Der Gesetzgeber sollte jetzt Unsicherheiten aus dem Markt nehmen. Die Bundesnetzagentur hat am 23.03.2020 erste Maßnahmen ergriffen, um Härten infolge pandemiebedingter Projektverzögerungen für bestehende und künftige Auktionsgewinner zu mindern. Die Behörde gab bekannt, dass die Entscheidung über neue Zuschläge zunächst nicht im Internet bekanntgegeben wird. Das ist schlau gemacht: Denn damit laufen Fristen wie Pönalen, Realisierungsfristen und Zahlungen der Zweitsicherheit nicht an. Erst nach einer Beruhi...

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Unterstützung bei den EEG-Ausschreibungen durch die Bundesnetzagentur in der Corona-Krise – Gut gemeint ist nicht gut gemacht

Am 23.03.2020 veröffentlichte die Bundesnetzagentur ihre Leitlinien zum weiteren Vorgehen in der Corona-Krise. Die Bundesnetzagentur hat die Befürchtungen in der Branche hinsichtlich der Realisierungsfristen wahrgenommen. Um die Marktteilnehmer vor einem Verfallen ihrer Gebote und etwaigen Pönalen zu schützen, hat sich die BNetzA zu kurzfristigen unbürokratischen Maßnahmen entschlossen. Die gesetzlichen Grundlagen für die Maßnahmen sind aber teilweise unklar oder fehlen. Damit fehlt aber auch zu einem nicht unerheblichen Teil die erforderliche Rechtssicherheit für die Betreiber. Unbürokratisches Entgegenkommen Auf den ersten Blick wirken die Maßnahmen natürlich beruhigend. Sie werden von der Branche einhellig begrüßt. Die anstehenden Ausschreibungsverfahren werden zwar zunächst wie geplant durchgeführt, eine öffentliche Bekanntgabe der Zuschläge, wie sie § 35 EEG 2017 vorsieht, erfolgt aber vorläufig nicht.

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Hinweise zur aktuellen Corona-Pandemie - Bürobetrieb, Verwaltungsverfahren, Ausschreibung EEG, Gerichte, Homeoffice

1. MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Anwesenheitstermine mit Dritten in unseren Räumen reduzieren wir auf das absolut Nötigste. Der Bürobetrieb und die Sachbearbeitung läuft wie bislang unverzögert weiter. Auch für den Fall noch weitergehender Maßnahmen ändert sich daran voraussichtlich nichts. 2. Behörden, Verwaltungsverfahren Anwesenheitstermine, insbesondere Öffentlichkeits-/ Erörterungstermine nach dem BImSchG werden nicht durchgeführt bzw. abgesagt. Unsererseits nehmen wir dann entsprechende Verfahrensschritte/ -Anzeigen den Behörden gegenüber vor. Bislang sind die zuständigen Behörd...

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Deutschland: Solar superbillig - aber keine Flächen

Durch den abgeschwächten Ausbau der Solarenergie in China und die generell erhöhte Nachfrage kommen auch in Europa immer günstigere PV-Zellen auf den Markt. „Wir sehen im Moment Großhandelspreise von rund 20 Eurocent je Kilowatt und die Preise sinken immer weiter“, erklärt Stefan Müller, COO beim Hamburger Solarentwickler Enerparc AG. Innovationen drücken die Kosten Neben dem aktuellen Überangebot an Zellen beobachtet Müller auch, dass Innovationen in der Branche die Kosten der Hersteller kontinuierlich drücken: „Ob Halbzellen, Monokristalline- oder Tandemzellen: Die Branche etabliert laufend neue Standards. Auch das macht die Zellen immer billiger und wir können keinen Grund erkennen, warum sich das in absehbarer Zeit ändern sollte“, so Müller. In zehn Jahren könnte der Großhandelspreis für die Zellen schon bei zehn Cent pro Kilowatt liegen.

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Ein fast dramatischer Schwenk für Sachsen

Über Jahrzehnte konnte man Sachsen genüsslich als dicken, schwarzen Kohletanker karikieren. Die Staatskanzlei hatte offensichtlich an der tiefsten Stelle des Tagebaus Nochten fest gemacht: 40 Meter unter der Geländekante, wo der Horizont genau bis zur Grasnabe der Wiesen ging, die hier gerade weggebaggert wurden. Auch viele Universitäten und die Ständevertretung der Wirtschaft waren stramm auf Kohle gepolt. Energieunternehmen, Zulieferer und sonstige Profiteure des Kohleabbaus hielten die Erneuerbaren raus aus dem Freistaat. Zwar saßen große Solarproduzenten in Uni-Städten wie Freiberg und beschäftigten bis zu 1000 Mitarbeiter. Aber weder ist das Bundesland groß als Förderer der Solarenergie aufgefallen, noch ging der Ausbau rasant voran. Beim Vergleich des technischen Potenzials zum tatsächlichen Ausbau der PV belegt das Land einen schlechten Mittelplatz.

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Neue Auslegungsrunde der Regionalplanentwürfe in Schleswig-Holstein steht bevor - Ende des Moratoriums für Windenergie in Schleswig-Holstein?

Ab Ende des Jahres 2020 könnten reguläre Genehmigungen für Windkraftanlagen in Schleswig-Holstein wieder möglich sein. Dafür sorgt der Planungsstand hinsichtlich der Windenergie-Regionalpläne, der nunmehr in die dritte Runde geht. Der dritte Entwurf wurde zu Beginn dieser Woche von der Landesregierung genehmigt. Als Reaktion auf das Scheitern der vorherigen Planung vor dem Oberverwaltungsgericht Schleswig wegen erheblicher formeller und materieller Mängel, hatte das Land im Jahr 2015 durch das Windenergieplanungssicherstellungsgesetz die Genehmigung der Errichtung von Windenergieanlagen untersagt (Genehmigungsmoratorium, siehe bereits Newsletter vom 02.07.2015 und 31.01.2015).