Neues Landesplanungsgesetz in Baden-Württemberg
Ein Hindernis weniger auf dem Weg zum Ausbau der Windenergie Im Mai 2012 wurde eine neue Grundlage für den Ausbau der Windenergie in Baden-Württemberg gelegt. Mit dem neuen Landesplanungsgesetz wurde die gesetzliche Grundlage geschaffen. In der bisherigen Fassung des Landesplanungsgesetzes, welches noch aus Regierungszeit von Ministerpräsident Erwin Teufel stammt, war zwar ein Prozent der Landesfläche für die Nutzung der Windenergie vorgesehen, allerdings waren viele Flächen aufgrund ungünstiger bzw. schlechter Windverhältnisse grundsätzlich für die Windenergie nicht nutzbar.In den Regionalplänen gibt es künftig keine Ausschlussgebiete mehr, sondern nur noch Vorranggebiete und damit Regionen, in denen die Windkraftnutzung zulässig ist, sie aber außerhalb nicht ausschließen (anders als Vorrang- und Eignungsgebiete).