Tracking pixel News zu Umweltrecht · MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

News zu Umweltrecht

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Auszeichnung als TOP-Kanzlei 2021 durch die WirtschaftWoche

Wir freuen uns über diese Auszeichnung! Unsere Kanzlei wurde im WirtschaftsWoche-Ranking „Top Kanzlei 2021 – Vergaberecht & Umwelt- undBauplanungsrecht“ in Kooperation mit dem Handelsblatt Research Institute, publiziert am 03.09.2021, in derWirtschaftsWoche 36/2021 unter dem Titel „Erst denken, dann vergeben“ als eine der TOP-Kanzleien 2021 ausgezeichnet. Zusätzlich wird Prof. Dr. Martin Maslaton als "TOP-Anwalt 2021" in diesen Rechtsgebieten gerankt. Unsere Qualität zeigt sich nicht nur in ausgezeichneter Beratung, sondern auch in der Zufriedenheit der Mandanten und der Anerkennung durch fach...

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Windenergie: Bundestag nimmt Gesetzesentwurf zur „Beschleunigung von Investitionen“ an - Jetzt geht alles schneller?

Der Bundestag hat am 05.11.2020 den Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur „Beschleunigung von Investitionen“ in 2. und 3. Lesung angenommen. Ziel des Investitionsbeschleunigungsgesetzes ist es, durch die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren, Investitionen im Infrastrukturbereich voranzutreiben. Kernbestandteile des nunmehr vierten Gesetzes dieser Art sind, neben Vereinfachungen bei der Genehmigung von Bahnstreckenmodernisierungen und im Raumordnungsrecht, die Maßnahmen zur Beschleunigung von Gerichtsverfahren. Diese Änderungen wirken sich auch auf Windenergieprojekte aus; wie, bleibt abzuwarten.

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Koalitionsvertag steht – Visionen der Keniakoalition für Umwelt, Natur und Landwirtschaft

Nach dreimonatiger Verhandlung hat die in Sachsen anvisierte Kenia-Koalition, bestehend aus CDU, SPD und den Grünen, den Entwurf für das Regierungsprogramm im Freistaat bis 2024 vorgelegt. Hinsichtlich der Kapitel Umwelt, Natur und Landwirtschaft haben wir im Folgenden die wichtigsten Schlaglichter zusammengetragen. Umwelt und Natur Liest man den nach dreimonatiger Verhandlung fertigen Entwurf des Regierungsprogramms für Sachsen der geplanten Kenia-Koalition, taucht ein Wort wie ein Mantra immer wieder auf: Nachhaltigkeit. Um diese zu erreichen haben sich Beteiligten hohe Ziele gesetzt, insbesondere der Umwelt- und Naturschutz soll künftig an Bedeutungshoheit gewinnen. Woher diese Neuausrichtung kommt wird unter anderem dann deutlich, wenn man sich die Besetzung des neuen Ressorts für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft anschaut, denn dieses Ressort wird künftig von den Grünen geleitet.

Bild zu Neuerscheinung: Beurteilungsspielräume der Verwaltung im Umwelt- und Technikrecht am Beispiel von § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG,§ 18a Abs. 1 LuftVG und § 5 Abs. 3 S. 2 UVPG i.V.m. § 7 UVPG

Neuerscheinung: Beurteilungsspielräume der Verwaltung im Umwelt- und Technikrecht am Beispiel von § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG,§ 18a Abs. 1 LuftVG und § 5 Abs. 3 S. 2 UVPG i.V.m. § 7 UVPG

Druckfrisch - Direkt über unseren Verlag bestellbar: vae@maslaton.de  Die Arbeit von Frau Krone beschäftigt sich mit drei aktuellen Themen im Bereich des Spannungsverhältnisses zwischen Umwelt- und Energierecht und den aktuellen Entwicklungen in Forschung und Technik, die vor allen Dingen für die Windparks von zentraler Bedeutung sind. Wie weit hat die Verwaltung ein nicht überprüfbares eigenes Entscheidungsrecht in diesen Bereichen? Das „Zauberwort von der Einschätzungsprärogative“ - führt es weiter und welche dieser genannten Themenbereiche verändert sich in Zukunft duch die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts? Mit all diesen Dingen beschäftigt sich die Inauguraldissertation von Frau Krone. Bibliografische Daten:295 Seiten59,90 Euro [D]ISBN: 978-394-1780-1-87

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MASLATON Kanzleiveranstaltung am 12. & 13.03.2019

Update zur Kanzleiveranstaltung: Recht neue Energie - Weiterdenken! Programmerweiterung zum Thema Denkmalschutz Wegen einer sehr grundlegenden Entscheidung zugunsten der Windenergie in der Nähe eines erstrangig eingetragenen Denkmals haben wir das Programm unserer Kanzleiveranstaltung ergänzt: „Denkmalschutz versus Windenergie - was geht?“   (Aktuellste Entwicklungen in der Rechtsprechung) Informieren Sie sich auch 2019 wieder über den aktuellen Stand und über Brennpunkte aus unserer täglichen Beratungspraxis. Diskutieren Sie mit unseren Referenten und den anderen Teilnehmern rechtliche Probleme und aktuelle Entwicklungen bei der Umsetzung von Windkraftvorhaben, sowie über typische Einwendungen und Lösungsansätze zur Konfliktbewältigung. Besonders die aktuelle Thematik des Datenschutzes und der Datensicherheit, hier speziell der Zugang zu Eigentümerinformationen im Rahmen der Grundstücksakquise. Weitere Schwerpunkte bilden das Luftverkehrsrecht, das Natur- und Artenschutzrecht, sowie die Regional- und Bauleitplanung, die Bürgerbeteiligung, sowie das Vertragsrecht. Verschaffen Sie sich hierzu einen umfassenden Überblick über die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen und erfahren Sie zudem Neuerungen in der Branche, sowie aktuelle Rechtsentwicklungen beispielsweise zum Energiesammelgesetz, dem Formaldehydbonus oder der unwirksamen Windenergieklausel von BVVG-Verträgen. Dabei steht der praxis- und ergebnisorientierte Umgang mit Herausforderungen bei der Umsetzung von Windenergieprojekten im Vordergrund. Erarbeiten Sie sich hierzu in diesem Seminar umfassendes Wissen anhand von zahlreichen Fallbeispielen, aktuellen Urteilen und praxisbezogenen Lösungsansätzen.  Programm und Anmeldung 

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Neu: Präklusion bei Raumordnungsplänen

Neben den im letzten Jahr in Kraft getretenen und sehr weitreichenden Novellen des Umweltrechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) droht die ebenfalls noch im lezten Jahr, am 29.11.2017, in Kraft getretene Änderung des Raumordnungsgesetzes des Bundes (ROG) etwas verloren zu gehen. Dabei findet sich im neuen § 9 des ROG eine kleine, aber sehr entscheidende Änderung. Nämlich eine materielle Präklusionsvorschrift, wie man sie bisher aus dem BauGB oder aus dem UmwRG kannte: wer nicht fristgerecht Einwendungen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung erhebt, ist im weiteren Rechtsmittelverfahren mit allen Stellungnahmen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.