Tracking pixel News zu Verwaltungsrecht · MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

News zu Verwaltungsrecht

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Nachholung einer UVP nach Genehmigungserteilung - möglich oder nicht?

Ein Großteil der Prozesse von Nachbarn und Naturschutzverbänden gegen Windenergieprojekte wird mit Verstößen gegen das UVPG begründet und tatsächlich führen zumeist Verstöße wie einer mangelhaften UVP-Vorprüfung oder das Fehlen einer erforderlichen „großen“ UVP jedenfalls zum vorläufigen Verlust des Baurechts. Daher sind die Möglichkeiten einer Heilung oder Nachholung gerade einer UVP vor Genehmigungsinhaber von besonderer praktischer Relevanz. Die Rechtsprechung hat sich gerade 2017 verstärkt mit dieser Thematik auseinandergesetzt. Bisher war mindestens umstritten, ob eine „große“ UVP auch noch nach Genehmigungserteilung nachgeholt werden kann.

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Windenergie und Polygone - Bundeswehr unterliegt in Eilverfahren

Wegweisende Entscheidung des VG Neustadt Das Verwaltungsgericht Neustadt hat in einer wegweisenden Eilentscheidung klargestellt, dass die Bundeswehr ihre Befürchtungen im Hinblick auf die von ihr betriebenen Polygone-Anlagen plausibel machen und belegen muss. Die Bundeswehr behauptet schon seit Jahren die Beeinträchtigung ihrer Radartechnologie der „Polygone“-Einrichtung in Pirmasens und Oberauerbach durch Windenergieanlagen. Diese elektronische Luftkampfübungs-Anlage, die gemeinsam von den Luftstreitkräften Deutschlands, Frankreichs und der USA betrieben wird, besteht aus vier Bedrohungssimulatoren zur Erfassung, Verfolgung und Bekämpfung von Bedrohungen aus der Luft.

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Einführung der neuen LAI-Hinweise in den Bundesländern

Die Überarbeitung der von der Länderarbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) erstellten Hinweise wurde von der Umweltministerkonferenz (UMK) und der Amtschefkonferenz (AMK) am 15.- 17. November 2017 ohne Änderung zur Kenntnis genommen. Dies führt nach wie vor zu Unsicherheiten für Anlagebetreiber von Windenergieanlagen. Fraglich ist insofern, ob das sog. Interimsverfahren zum Stand der Technik zählt oder ob weiterhin das von der TA Lärm vorgegebene Prognoseverfahren für Schallimmissionen (DIN ISO 9613-2) als maßgeblich zu erachten ist. Auch die Rechtsprechung bringt derzeit noch kein Licht ins Dunkle. Lediglich das VG Düsseldorf spricht sich für eine Anwendung der LAI-Hinweise – sogar auf genehmigte Bestandsanlagen – aus, während sowohl das VG Münster, als auch das VG Arnsberg und das OVG Koblenz das Interimsverfahren derzeit noch nicht zum Stand der Technik zählen möchte.

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"Wer die Digitalisierung fordert, muss den Datenschutz positiv annehmen"

Die Digitalisierung verspricht zahlreiche revolutionäre Entwicklungen für die Energiewirtschaft, insbesondere für die Betreiber von Windenergieanlagen. „Wind 4.0“ steht derzeit aber vor allem für die Weiterentwicklung im Bereich Condition Monitoring, Ertragssteuerung und der maximalen Auslastung von Anlagen. Welche Bedeutung lassen Sie der Digitalisierung aktuell in der Windbranche zukommen? Prof. Dr. Maslaton: Die Digitalisierung der Energiewende hat politisch wie betrieblich zentrale Bedeutung. Aus energiewirtschaftlicher Sicht müssen möglichst alle verfügbaren Verbrauchs- und Produktionsdat...

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„Isolierte“ Darstellung von Flächen für die Windenergie im Flächennutzungsplan ohne gesamträumliches Planungskonzept

Das OVG Münster hat sich in einem kürzlich veröffentlichten Normenkontrollurteil zu den Angriffsmöglichkeiten gegen eine isolierte Darstellung von Flächen für die Windenergie nach § 249 Abs. 1 BauGB geäußert. Haben Gemeinden eine Flächennutzungsplanung zur Darstellung von Flächen für die Windenergie auf Grundlage eines gesamträumlichen, schlüssigen Planungskonzeptes dargestellt, gibt ihnen § 249 Abs. 1 BauGB die Möglichkeit, im Nachgang zu dieser Planung „isoliert“, also ohne erneutes gesamträumliches Planungskonzept zusätzliche Flächen für die Windenergie im Flächennutzungsplan darzustellen.

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LEP-Fortschreibung Rheinland-Pfalz – unmittelbare Rechtswirkungen für private Dritte?

Seit Kurzem ist die Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes Rheinland-Pfalz in Kraft und beunruhigt – wie schon der Entwurf – mit seinem scharfen, zielförmigen Regelungen zur Windenergienutzung Projektierer und Betreiber. Geregelt ist nun beispielsweise ein pauschaler 1.000m-bzw. 1.100m-Abstand von Windenergieanlagen zu bestimmten Wohnnutzungen oder ein generelle Ausschluss von Windenergieanlagen aus diversen Schutzgebieten. Nach dem Wortlaut des LEP könnten diese Regelungen durchaus unmittelbar auf die Genehmigungsebene als Genehmigungshindernis durchschlagen, d.h. die Genehmigungsbehörden hätten bei ihrer Entscheidung zu prüfen, ob z.B. der Siedlungsabstand eingehalten wird.

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Novelle des Umweltrechtsbehelfsgesetz

Seit einigen Wochen ist das neue Umweltrechtsbehelfsgesetz (UmwRG) in Kraft und bringt zahlreiche Neuerung mit sich, die gerade für Windenergieprojekte von erheblicher Bedeutung sind, werden doch die meisten Angriffe gegen Genehmigungen von Windenergieanlagen durch Private Dritte oder Naturschutzverbände auf das UmwRG gestützt. Die Bundesrepublik reagiert mit der Novelle insbesondere auf das Urteil des EuGH vom 15.05.2015, welcher die sog. materielle Präklusion, ein gesetzlicher Einwendungsausschluss, für europarechtswidrig erachtet hatte. Dieser vom EuGH für europarechtswidrig erklärte Einwendungsausschluss ist gestrichen worden. Die Zulässigkeit einer Verbandsklage besteht damit unabhängig davon, ob sich ein Naturschutzverband in einem vorherigen Ausgangsverfahren (z.B. im förmlichen immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren) beteiligt hat.

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Windenergie und Wetterradar – VG Schwerin hält Abschaltauflagen für zulässig

Im Rahmen eines Streitverfahrens über die Vereinbarkeit von Windenergienutzung und Wetterradarbelange hat das Verwaltungsgericht Schwerin mit Beschluss vom 23. Mai 2017 (7 B 1439/16 SN) erstmalig über die Rechtmäßigkeit einer Abschaltauflage zu einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung entschieden und klargestellt, dass einer solchen Auflage grundsätzlich keine Bedenken entgegenstehen. Die Bundesrepublik Deutschland als Trägerin des Deutschen Wetterdienstes (DWD) wandte sich im Eilrechtsverfahren gegen eine erteilte Genehmigung zum Repowering mehrerer Windenergieanlagen.

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Ein untauglicher Versuch - Drohnen-Verordnung überfordert Akteure

(BS/Prof. Dr. Martin Maslaton*) Die neue Drohnen-Verordnung zeigt, dass der Gesetzgeber nicht erkannt hat, dass er hier ein künftiges Massenphänomen regulieren muss. Mit den auf sie zukommenden Einzelgenehmigungen werden die Behörden stark überfordert sein. Aktuelle Beispiele für den Einsatz ziviler Drohnen finden sich in fast allen wirtschaftlichen Branchen: Mit professionellen Drohnen ist es möglich, im Hoch- und Tiefbau dreidimensional und in höchster Genauigkeit Baustellen zu kon­trollieren und zu planen. Für die Logistik können Drohnen ein Verkehrswege entlastendes Beschleunigungsinstrument sein. Außerdem schaffen sie neue Ansätze für Überwachungsaufgaben, in der Landwirtschaft ermöglichen sie etwa die Kon­trolle von ökologischen Abständen und im Vermessungswesen beschleunigen sie besonders die Aufnahmen großer Flächen. Damit ist nur ein kleiner Teil der professionellen Anwendungen beschrieben.