Erfahrene Projektier*innen kennen das Problem des „verschleppten“ Widerspruchsbescheids: Private Dritte oder ein Naturschutzverbund gehen gegen eine, für die Errichtung und den Betrieb einer Windenergieanlage notwendige, Genehmigung durch Erhebung eines Widerspruchs vor, die Behörde entscheidet aber - teils über Jahre hinweg - weder positiv, noch negativ über den Rechtsbehelf. Problematisch stellt sich dabei für Adressat*innen der begünstigenden Genehmigung dar, dass bis zum Abschluss des Verwaltungsverfahrens auch keine Rechtssicherheit mangels Bestandskraft eintritt. Insofern bleibt das Projekt mit erheblichen Unsicherheiten behaftet.
Hier soll nicht nur die Möglichkeit aufgezeigt, sondern auch angeregt werden, gegen diese Praxis mit einem gerichtlichen Verfahren vorzugehen, um derartige Fälle auch künftig zu vermeiden. Dafür kommt die Verpflichtungsklage in Form der Untätigkeitsklage in Betracht. Maßgeblich ist § 75 S. 1 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), der bei Untätigkeit der zuständigen Behörde Anfechtungs- und Verpflichtungsklage auch ohne Vorverfahren, namentlich dem abgeschlossenen Widerspruchsverfahren, zulässt.