| Datenschutzrecht
Datenschutzrechtliche Sanktionen in Deutschland, neues Berechnungsmodell und Datenschutzanpassungen
Die DSGVO sieht gem. Art. 83 DSGVO bei Verstößen hohe Bußgelder vor: Es können bis zu 20 Millionen Euro, oder bis zu 4 Prozent des Vorjahresumsatzes des Unternehmens, je nachdem welcher Betrag von beiden höher ausfällt, verhängt werden. Verfolgt man die Entwicklungen rund um die DSGVO und die bisher verhängten Bußgelder wird der Eindruck erweckt, dass in anderen Ländern der EU deutlich höhere Bußgelder als in Deutschland verhängt werden. Das bisher höchste in Deutschland verhängte Bußgeld im Rahmen der DSGVO in Höhe von knapp 200.000 Euro, gegen Delivery Hero, wirkt vergleichsweise lasch, zu den 50 Millionen Euro welche gegen Google in Frankreich verhängt wurden. Durch diese (vergleichsweisen) geringen Bußgelder wird der Anschein vermittelt, dass in Deutschland Verstöße gegen die DSVO weniger hart geahndet werden. Dieser Eindruck ist jedoch trügerisch, denn bei Google und den anderen Unternehmen, gegen die entsprechend hohe Bußgelder verhängt wurden, handelt es sich um sehr umsatzstarke Unternehmen. Aus dieser Umsatzstärke resultiert daher zwangsläufig i.S.d. Art. 83 DSGVO ein deutlich höheres Bußgeld.