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Bild zu Unzulässige Werbung bei Doppelcharakter - AG Bonn zu Werbung in E-Mail-Signaturen

| Handels- u. Gesellschaftsrecht · IT- und Onlinerecht

Unzulässige Werbung bei Doppelcharakter - AG Bonn zu Werbung in E-Mail-Signaturen

Das AG Bonn (Urt. v. 9.5.2018, Az. 111 C 136/17) hatte über einen Fall zu urteilen, in dem neben dem irrtümlichen Versand von Werbung die Problematik von in Signaturen enthaltener unerwünschter Werbung zum Tragen kam. Nach dem Urteil ist auch eine E-Mail mit Doppelcharakter aus zulässigem Inhalt und Signatur mit Werbeinhalten abmahnbar. Sachverhalt Ein Telekommunikationsunternehmen hatte via E-Mail eine Produktumfrage irrtümlich an die geschäftliche E-Mail-Adresse eines Anwalts gesendet. Dieser hatte zuvor aber nicht in die Zusendung von Werbung eingewilligt und reagierte prompt mit einer Abmahnung. Auch die Antwort des Unternehmens auf die Abmahnung enthielt in der Signatur einen Aufruf zur Teilnahme an Kunden-Zufriedenheitsumfragen sowie Werbung für aktuelle Handys, Tarife und persönliche Produktempfehlungen.

Bild zu Änderungen im sächsischen Planungsrecht

| Bauordnungsrecht · Bauplanungsrecht · Raumordnungsrecht · Verwaltungsrecht · Windenergie

Änderungen im sächsischen Planungsrecht

Das „Gesetz zur Änderung planungsrechtlicher Vorschriften“ bedingt einige Änderungen im Planungsrecht des Freistaats. Mit ihm einher geht vor allem eine Neuauflage des Landesplanungsgesetzes. Dieser Beitrag soll einen ersten Überblick über die Neuerungen im Planungsrecht des Freistaats bieten. Gesetz zur Änderung planungsrechtlicher Vorschriften Am 11. Dezember 2018 hat der Sächsische Landtag das Gesetz zur Änderung planungsrechtlicher Vorschriften (SächsGVBl. S. 706) beschlossen. Nach Verkündung am 20. Dezember ist es nunmehr seit dem 21. Dezember 2018 in Kraft. Das drei Artikel umfassende Gesetz regelt neben seinem Inkrafttreten Änderungen des Planungsrechts des Freistaates Sachsen im Bereich der Sächsischen Bauordnung (SächsBO) sowie insbesondere des Landesplanungsgesetzes (SächsLPlG).

Bild zu Die Datenschutzbehörde – dein Freund und Helfer?

| Datenschutzrecht

Die Datenschutzbehörde – dein Freund und Helfer?

+++++++AKTUELLE MELDUNG++++++++ Das betroffene Unternehmen hat sich anwaltlich vertreten lassen und Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt. ERGEBNIS: Die Hamburger Aufsichtsbehörde hat das Bußgeld am 03.04.2019 zurückgenommen und das Verfahren eingestellt. Wesentliche Begründung der Behörde: Das vorwerfbare Verhalten konnte nur für einen Zeitraum vor Wirksamwerden der DSGVO nachgewiesen werden. Ein Versandunternehmen wandte sich ratsuchend an die zuständige Datenschutzbehörde, weil einer seiner Dienstleister auch auf mehrfache Aufforderung keinen Vertrag zur Auftragsverarbeitung zusendete. Hierdurch auf den Sachverhalt aufmerksam geworden, verhängte die Behörde später ein Bußgeld in Höhe von 5.000,00 € gegen das Unternehmen. Fehlender Vertrag und beiderseitige Pflicht Das betroffene Versandunternehmen aus der Hansestadt Hamburg arbeitete unter anderem mit einem spanischen Dienstleister zusammen. Um dem Erfordernis des Art. 28 Abs. 3 DS-GVO gerecht zu werden, forderte das Unternehmen seinen Dienstleister auf, einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung zuzusenden. Dieser aber kam der Aufforderung nicht nach.

Bild zu Auskunftsanspruch der Gesellschafter im Innenverhältnis - kein Verstoß nach DSGVO

| Datenschutzrecht · Handels- u. Gesellschaftsrecht

Auskunftsanspruch der Gesellschafter im Innenverhältnis - kein Verstoß nach DSGVO

Das Oberlandesgericht (OLG) München hat entschieden, dass der Auskunftsanspruch von Gesellschaftern im Innenverhältnis regelmäßig nicht gegen die Datenschutzgrundverordnung verstößt und nach Art. 6 Abs. 1 b DS-GVO zulässig ist (OLG München, Endurteil v. 16.01.2019 – 7 U 342/18). Geklagt hatte die Anlegerin eines geschlossenen Fonds in Form einer Publikumskommanditgesellschaft. Diese hatte direkt gegenüber der Treuhänderin des Fonds einen Auskunftsanspruch über den Namen und die Anschrift der anderen mittelbaren und unmittelbaren Anleger geltend gemacht. 

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| Bauordnungsrecht · Bauplanungsrecht · Datenschutzrecht · Denkmalschutzrecht · Energierecht · Erneuerbare-Energien-Recht · Raumordnungsrecht · Umweltrecht · Verwaltungsrecht · Windenergie

MASLATON Kanzleiveranstaltung am 12. & 13.03.2019

Update zur Kanzleiveranstaltung: Recht neue Energie - Weiterdenken! Programmerweiterung zum Thema Denkmalschutz Wegen einer sehr grundlegenden Entscheidung zugunsten der Windenergie in der Nähe eines erstrangig eingetragenen Denkmals haben wir das Programm unserer Kanzleiveranstaltung ergänzt: „Denkmalschutz versus Windenergie - was geht?“   (Aktuellste Entwicklungen in der Rechtsprechung) Informieren Sie sich auch 2019 wieder über den aktuellen Stand und über Brennpunkte aus unserer täglichen Beratungspraxis. Diskutieren Sie mit unseren Referenten und den anderen Teilnehmern rechtliche Probleme und aktuelle Entwicklungen bei der Umsetzung von Windkraftvorhaben, sowie über typische Einwendungen und Lösungsansätze zur Konfliktbewältigung. Besonders die aktuelle Thematik des Datenschutzes und der Datensicherheit, hier speziell der Zugang zu Eigentümerinformationen im Rahmen der Grundstücksakquise. Weitere Schwerpunkte bilden das Luftverkehrsrecht, das Natur- und Artenschutzrecht, sowie die Regional- und Bauleitplanung, die Bürgerbeteiligung, sowie das Vertragsrecht. Verschaffen Sie sich hierzu einen umfassenden Überblick über die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen und erfahren Sie zudem Neuerungen in der Branche, sowie aktuelle Rechtsentwicklungen beispielsweise zum Energiesammelgesetz, dem Formaldehydbonus oder der unwirksamen Windenergieklausel von BVVG-Verträgen. Dabei steht der praxis- und ergebnisorientierte Umgang mit Herausforderungen bei der Umsetzung von Windenergieprojekten im Vordergrund. Erarbeiten Sie sich hierzu in diesem Seminar umfassendes Wissen anhand von zahlreichen Fallbeispielen, aktuellen Urteilen und praxisbezogenen Lösungsansätzen.  Programm und Anmeldung 

Bild zu DSGVO – Rekordstrafe für Google

| Datenschutzrecht

DSGVO – Rekordstrafe für Google

Die französische Datenschutzbehörde CNIL verhängte diese Woche gegen Google eine Geldbuße in Höhe von 50 Millionen Euro, wie die Behörde auf ihrer Website am Montag bekannt gab. Dies stellt bisher die höchste Strafzahlung für einen Verstoß gegen die DSGVO in der EU seit dem Inkrafttreten am 25.05.2018 dar. Die Strafe erging auf Grund von Beschwerden gegen Googles Smartphone Betriebssystem Android. Bereits am 25. und 28. Mai 2018, kurz nach dem vollumfänglichen Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), gingen Beschwerden der Wiener Non-Profit-Organisation noyb und La Quadrature du Net aus Paris bei den zuständigen Behörden ein. Letztere agierte im Auftrag von 10.000 Personen aus ganz Frankreich.

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| Energierecht · Erneuerbare-Energien-Recht · Windenergie

Landschaftsschutz begründet kein Totalverbot für Windkraft

Angesichts des anthropogen verursachten Klimawandels ist der Ausbau regenerativer Energien ein wesentliches Standbein für die Umsetzung der Klimaschutzziele und damit auch ein zentrales Werkzeug für den Natur- und Artenschutz. Dass die Revolution der Energieerzeugung vom Kohlekraftwerk zu Windrad und Solaranlage auch in der Landschaft sichtbar ist, ist eigentlich offensichtlich. Eigentlich. Aber natürlich gibt es ein Spannungsfeld zwischen Windenergie sowie Natur- und Landschaftsschutz. Wenn Projektierer eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung von Windenergieanlagen in ausgewiesenen Landschaftsschutzgebieten beantragen, unterliegen sie daher regelmäßig einem Bauverbot. Ein solches Bauverbot von Seiten der Verwaltung darf aber nicht so ausgestaltet sein, dass sämtliche Vorhaben hiervon erfasst werden. Denn ein absolutes Bauverbot verstößt gegen das „Übermaßverbot“, weil nicht von vornherein feststeht, dass alle von einem solchen Verbot erfassten Baumaßnahmen dem Charakter des unter Landschaftsschutz gestellten Gebiet schlechthin widersprechen. Es muss weiter geprüft werden, ob sie nach Art, Zweckbestimmung, Gestaltung, Größe und Standort die Landschaft verändern oder in anderer Weise dem besonderen Schutzzweck einer Vorschrift zuwiderlaufen.

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IT-Sicherheit von Windenergieanlagen

Unsere moderne Gesellschaft ist in hohem Maße von einer funktionierenden Energieversorgung abhängig. Fehlen Strom und Gas, kommt das öffentliche Leben innerhalb kürzester Zeit zum Erliegen und lebensnotwendige Dienstleistungen können nicht mehr erbracht werden. Gleichzeitig ist die Funktionsfähigkeit der Energieversorgung von einer intakten Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) abhängig. Jedoch seien einige Windkraftanlagen und Windparks nach Ansicht von Experten nicht ausreichend geschützt, wenn sie ins Visier von Hackern geraten. Es drängt sich daher zunehmend die Frage auf, inwiefern der Gesetzgeber den Betreibern von Windenergieanlagen Sicherheitspflichten auferlegt, oder ob eine defizitäre Ausgestaltung zur Achillesverse des Energiesektors wird.

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Nachrüstung für leichte Nutzfahrzeuge und Diesel-Pkw

Eine Vielzahl von Kommunen in Deutschland sieht sich einer teilweise erheblichen Stickstoffdioxid-Belastung ausgesetzt. Grund dieser Besorgnis ist mitunter der Einsatz schwere Handwerker- und Lieferfahrzeuge, wie etwa Fahrzeuge von Glaserbetrieben, Sanitärbetrieben oder Zustelldiensten, im Stadtverkehr. Da solche Fahrzeuge hauptsächlich mit Dieselkraftstoff angetrieben werden, tragen sie in nicht unerheblichem Umfang zur Stickstoffdioxid-Belastung der Innenstädte bei. Die Bundesregierung hat im Zuge dessen, ergänzend zu dem „Sofortprogramm Saubere Luft 2017 bis 2020“, ein Konzept für saubere Luft und die Sicherung der individuellen Mobilität am 2. Oktober 2018 vorgestellt, das mit weiteren Maßnahmen helfen soll, die Luftqualität und damit den Gesundheitsschutz der Bevölkerung in belasteten Städten und anliegenden Landkreisen effektiv zu verbessern.

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| Energierecht · Energiewirtschaftsrecht · Erneuerbare-Energien-Recht

Neues zum Smart Meter Rollout

Der flächendeckende Umbau der Zählerinfrastruktur in Deutschland ist bereits seit Längerem beschlossene Sache. Der Austausch soll durch den grundzuständigen Messstellenbetreiber erfolgen und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sollte die Zertifizierung vornehmen. Das BSI zertifizierte zunächst Smart Meter Gateways nach sehr hohen Sicherheitsstandards. Im sog. Smart Grid, dem intelligenten Stromnetz, spielt das Smart Metering eine große Rolle zur Erreichung der Energiewende. Dreh- und Angelpunkt ist dabei der Einsatz einer Kommunikationseinheit mit integriertem Sicherheitsmodul (sog. Smart Meter Gateway), welche die Messdaten von Zählern empfängt, speichert und diese für Marktakteure aufbereitet. Jedoch scheint die Einführung solcher intelligenter Module in Deutschland zu stocken. Als Folgereaktion, sah sich das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik daher gezwungen, die Anforderungen an die Funktionen solcher Geräte abzuschwächen, um eine geringere und rechtssichere Zertifizierungsgrundlage schaffen zu können und bat die Verbände zu Konsultation der neuen Anlage VII der BSI TR-03109-1.