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| Handels- u. Gesellschaftsrecht · IT- und Onlinerecht
Unzulässige Werbung bei Doppelcharakter - AG Bonn zu Werbung in E-Mail-Signaturen
Das AG Bonn (Urt. v. 9.5.2018, Az. 111 C 136/17) hatte über einen Fall zu urteilen, in dem neben dem irrtümlichen Versand von Werbung die Problematik von in Signaturen enthaltener unerwünschter Werbung zum Tragen kam. Nach dem Urteil ist auch eine E-Mail mit Doppelcharakter aus zulässigem Inhalt und Signatur mit Werbeinhalten abmahnbar. Sachverhalt Ein Telekommunikationsunternehmen hatte via E-Mail eine Produktumfrage irrtümlich an die geschäftliche E-Mail-Adresse eines Anwalts gesendet. Dieser hatte zuvor aber nicht in die Zusendung von Werbung eingewilligt und reagierte prompt mit einer Abmahnung. Auch die Antwort des Unternehmens auf die Abmahnung enthielt in der Signatur einen Aufruf zur Teilnahme an Kunden-Zufriedenheitsumfragen sowie Werbung für aktuelle Handys, Tarife und persönliche Produktempfehlungen.