
BGH zum „Kudamm-Raser-Fall“
Mit Spannung war die höchstrichterliche Entscheidung zum populären Raser-Fall in Berlin erwartet worden. Mit Urteil vom 01. März 2018 (Az. 4 StR 399/17) äußerte sich der BGH nun dazu. Auch wenn hierzu oft zu lesen war, dass der höchste Strafsenat das „Mordurteil kippte“, muss zunächst klargestellt werden: Raser können wegen Mordes verurteilt werden.