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Erste Ausschreibungsrunde für Biomasse eingeläutet
Mit Bekanntgabe des Gebotstermins, 01.09.2017, hat die Bundenetzagentur nun auch die erste Ausschreibungsrunde für Biomasse eingeleitet. Ausgeschrieben wird ein Volumen von 150 MW. Es können Gebote für bereits genehmigte, aber noch nicht in Betrieb genommene Neuanlagen ab 150 kW abgegeben werden. Zudem dürfen auch Betreiber bereits bestehender Biomasseanlagen an der Ausschreibung teilnehmen, um sich um eine sog. Anschlussförderung zu bewerben. Maßgabe hierbei ist jedoch, dass die Bestandsanlage über eine Genehmigung bis mindestens 31.12.2028 verfügt und die Restförderdauer nach der für die jeweilige Anlage maßgeblichen EEG-Fassung zum 01.09.2017 nicht mehr als acht Jahre beträgt.