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KWK-Ausschreibungen steht nichts mehr im Wege: Ausschreibungsverordnung in Kraft getreten
Im Zuge der Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (kurz: KWKG) hat der Gesetzgeber mit Wirkung zum 01.01.2017 die Weichen für die Umstellung der KWK-Förderung auf ein wettbewerbliches Ausschreibungssystem gestellt und einen ersten rechtlichen Rahmen abgesteckt. Die am 18.08.2017 in Kraft getretene KWK-Ausschreibungsverordnung füllt diesen Rechtsrahmen nun aus und regelt das Ausschreibungsverfahren im Detail. Damit steht der Ausschreibung einer Förderung für neue und modernisierte KWK-Anlagen im Leistungssegment zwischen einem und 50 Megawatt sowie für innovative KWK-Systeme nichts mehr entgegen.