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| Verwaltungsrecht

Der Datensammelwut des Staates ein Ende gesetzt! - Statistische Landesämter erheben Unternehmensdaten gesetzeswidrig

Das Bundesverwaltungsgericht hat am 15.03.2017 entschieden, dass die derzeitige behördliche Praxis bei der Heranziehung von Unternehmen zur Auskunft für die Dienstleistungsstatistik rechtswidrig ist (BVerwG 8 C 9.16). Mit dieser Entscheidung hat das Bundesverwaltungsgericht die stattgebende Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Bautzen vom 03.03.2016 (OVG Bautzen 3 A 547/13), über die wir mit unserem Newsletter vom 04.03.2016 informierten, bestätigt. Damit steht fest, dass die gegenwärtige Verwaltungspraxis der Statistischen Landesämter bei der Heranziehung von Unternehmen zur Auskunft für die Dienstleistungsstatistik aus folgenden Gründen rechtswidrig ist: Die Dienstleistungsstatistik gibt Auskunft über die Entwicklung der wirtschaftlichen Tätigkeit im Dienstleistungsbereich.

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| Bau- u. Architektenrecht · Handels- u. Gesellschaftsrecht

Bauvertragsreform „unter Dach und Fach“

Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts in dritter Lesung angenommen Endlich ist es so weit! Der Bundestag hat den „Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Bauvertragsrechts, zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung, zur Stärkung des zivilprozessualen Rechtsschutzes und zum maschinellen Siegel im Grundbuch- und Schiffsregisterverfahren“, wie er nun in seiner finalen, etwas sperrigen offiziellen Fassung bezeichnet wird, unter Enthaltung der Fraktion „Die Linken“ durch die Mehrheit seiner Mitglieder angenommen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung, über die wir hier ausführlich berichteten, ergeben sich nunmehr insbesondere folgende Änderungen:

Bild zu Bundestag hat Reform zum Insolvenzanfechtungsrecht beschlossen

Bundestag hat Reform zum Insolvenzanfechtungsrecht beschlossen

Am 16.02.2017 hat der Deutsche Bundestag nunmehr endlich den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz (Drucksache 18/7054) verabschiedet. Der Schwerpunkt dieses überfälligen Reformvorhabens besteht darin, Insolvenzverwaltern künftig eine Insolvenzanfechtung nach § 133 Abs. 1 InsO zu erschweren. Derzeit ist gemäß § 133 Abs. 1 Satz 1 InsO eine Rechtshandlung anfechtbar, die der Schuldner in den letzten zehn Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag mit dem Vorsatz, seine Gläubiger zu benachteiligen, vorgenommen hat, wenn der andere Teil zur Zeit der Handlung den Vorsatz des Schuldners kannte.

Bild zu Mäusebussard und Windenergieanlagen - Windkraftsensibel oder nicht?

| Energierecht · Verwaltungsrecht · Windenergie

Mäusebussard und Windenergieanlagen - Windkraftsensibel oder nicht?

Seit der Veröffentlichung der „Progress-Studie“ zieht der Mäusebussard bei der Planung von Windenergieanlagen seine Kreise. Die Handhabung dieser neuen Thematik durch die Genehmigungsbehörden und die UNBs ist aktuell noch sehr uneinheitlich, was natürlich zu einer Verunsicherung bzw. erheblichen Rechtsunsicherheit führt. Etwas Klarheit bringt nun ein weiterer Beschluss des VGH Mannheim vom 21.02.2017, welcher seinen Beschluss vom Sommer 2016 nochmal klar bestätigt: Demnach ist es aktuell naturschutzfachlich vertretbar, d.h. von der naturschutzfachlichen Einschätzungsprärogative gedeckt, den Mäusebussard nicht als windkraftsensibel zu erachten.

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| Energierecht · Erneuerbare-Energien-Recht · Photovoltaik

Ergebnisse der ersten Solarausschreibung nach EEG 2017

Zum 01.02.2017 endete die Gebotsfrist der ersten Ausschreibungsrunde für Solaranlagen nach dem novellierten Erneuerbare-Energien-Gesetz (kurz: EEG 2017). Die erfolgreichen Gebote gab die Bundesnetzagentur am 08.02.2017 auf ihrer Internetseite bekannt. Bieter, die einen Zuschlag für ihr Gebot erhalten haben, hatten daher bis zum 27.02.2017 Zeit, die erforderliche Zweitsicherheit zu leisten. Mithin stehen nunmehr die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde nach neuer Rechtslage fest.  Für den Gebotstermin wurden 97 Gebote mit einer Gesamtleistung von 488 MW abgegeben, damit war das Ausschreibungsvolumen von 200 MW um mehr als das doppelte überzeichnet. Die Gebotswerte reichten dabei von 6,00 ct/kWh bis 8,86 ct/kWh. Der mengengewichtete durchschnittliche Gebotswert über alle Gebote dieser Ausschreibungsrunde betrug 6,87 ct/kWh.

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BGH: „Stadtwerke“ als eintragungsfähige Marke

Der BGH hat in jüngster Vergangenheit (Beschl. v. 9.11.2016 – 1 ZB 43/15) entschieden, dass der Begriff „Stadtwerke“ in Verbindung mit einer Ortsangabe als Marke eintragungsfähig ist. Die Schutzhindernisse der mangelnden Unterscheidbarkeit oder Freihaltebedürftigkeit stehen der Eintragung nicht entgegen. Bis zur Entscheidung des BGH war die Eintragungsfähigkeit von Stadtwerken als Markenname umstritten. Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) und das Bundespatentgericht (BPatG) wiesen in der Vergangenheit bereits mehrfach entsprechende Anträge der Stadtwerke mit der Begründung zurück, der Stadtwerkebegriff werde nur noch als Synonym für ein unbestimmtes Energieversorgungsunternehmen verstanden, ohne dass ein bestimmender Einfluss der namensgebenden Stadt oder Gemeinde auf das Unternehmen sichergestellt ist. Insoweit fehle derartigen Kombinationen die notwendige Unterscheidungskraft, um als Marke eingetragen werden zu können (BPatG, Beschl. v. 20.5.2008 – 33 W (pat) 118/06).

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| Energierecht · Erneuerbare-Energien-Recht · Windenergie

Änderungsgenehmigungen für den Bestandsschutz von Windenergie-Übergangsanlagen schädlich?

Erster Hinweisentwurf der Clearingstelle EEG Die Clearingstelle EEG hat am 08.02.2017 ein Hinweisverfahren zum Thema „Genehmigungen von Übergangs-Windenergieanlagen im EEG 2017“ eingeleitet. Anlass ist die Bestandsschutzregelung des § 22 Abs. 2 Nr. 2 EEG 2017. Danach sind Windenergieanlagen, die bereits vor dem 01.01.2017 nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz genehmigt worden sind und diese Genehmigung vor dem 01.02.2017 an das Anlagenregister der Bundesnetzagentur gemeldet haben, von der Ausschreibung nach EEG 2017 ausgenommen, sofern sie vor dem 01.01.2019 in Betrieb genommen werden. Für diese sog. Übergangsanlagen besteht gerade keine Pflicht zu Teilnahme am Ausschreibungsverfahren, vielmehr kann der gesetzlich bestimmte Vergütungsanspruch geltend gemacht werden.

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| Energierecht · Erneuerbare-Energien-Recht · Miet- u. Wohnungseigentumsrecht · Photovoltaik

Förderung für Mieterstrom aus Photovoltaik-Anlagen in Sicht

Erste Eckpunkte des Bundeswirtschaftsministeriums für ein Mieterstromgesetz Mitte Februar kündigte Bundeswirtschaftsministerin Zypries an, noch vor der Sommerpause ein Gesetz zum sog. Mieterstrom auf den Weg zu bringen. Grundlage solle die vom Ministerium in Auftrag gegebene Studie der PROGNOS AG bilden. Nunmehr wurden erste Eckpunkte für ein Mieterstromgesetz bekannt. Mieterstrom bezeichnet den dezentral, in der Regel mittels Blockheizkraftwert bzw. Photovoltaik-Anlage erzeugten und vor Ort von den Letztverbrauchern, insbesondere Mietern, verbrauchten Strom. Mieterstrom als Konzept der dezentralen Stromerzeugung ist bisher noch wenig verbreitet. Zwar lassen sich im Rahmen von Mieterstrommodellen gegenüber dem regulären Strombezug von einem herkömmlichen Stromlieferanten einige Kostenbestandteile (z.B. Netzentgelte und Konzessionsabgaben) einsparen, doch unterliegt die Stromlieferung an die Mieter der vollen EEG-Umlage.

Bild zu Entwicklungen in Schleswig-Holstein - Neues Klimaschutzgesetz und Verlängerung des Moratoriums für die Windenergie

| Energierecht · Raumordnungsrecht · Verwaltungsrecht

Entwicklungen in Schleswig-Holstein - Neues Klimaschutzgesetz und Verlängerung des Moratoriums für die Windenergie

In Schleswig Holstein hat es im Februar in Sachen Erneuerbare Energien wichtige Entwicklungen gegeben: So hat der Landtag nun am 24.02.17 das neue Klimaschutzgesetz beschlossen. Anknüpfend an das Ziel der Pariser Klimakonferenz die Erderwärmung auf 2° C zu begrenzen, sollen neue Regelungen in Schleswig-Holstein eingeführt werden, um den CO2- und Treibhausgasausstoß stark zu verringern, konkret um 80-95% bis 2050 gegenüber den Werten von 1990. Hierzu soll die Stromerzeugung durch Erneuerbare Energien bis 2025 auf 37 Terrawattstunden ausgebaut und bis 2030 auf 44 Terrawattstunden erhöht werden. Um eine nachhaltigere Energieversorgung auf den Weg zu bringen werden u.a. die Wärmeenergieunternehmen dazu verpflichtet, genaue Angaben über Preis und Erzeugung der Fernwärme im Internet öffentlich zu machen. Bis 2050 soll der Anteil der Erneuerbaren Energien in der Wärmeerzeugung mindestens 22% betragen.