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+49 341 14950-0Ziel der Klimaneutralität im Jahr 2040 und zugleich Einschränkungen für Freiflächen-PV in Planung – Ein Eigentor?
In der heutigen Verhandlung (Az: 3 C 6.22) stellte das BVerwG den pauschalen Ausschluss von landwirtschaftlichen Flächen mit PV-Nutzung von Beihilfezahlungen in Frage. Die Entscheidung steht noch aus.
Seit 2020 ist die neue Düngeverordnung in Kraft, ab dem Frühjahr 2021 folgen nun auch die geänderten Bußgeldvorschriften. Diese fallen teils drastisch aus. Die möglichen Verstöße können künftig von den Behörden mit bis zu 150.000 Euro geahndet werden. Über die Einstufung wollen wir hiermit einen kleinen Überblick geben. Hierzu bereits: Die neue DüngeVO - Eine ausreichende Antwort auf die Nitratklage der EU Verfassungsbeschwerde gegen umstrittene Düngeverordnung erhoben Schon seit Januar 2021 können in den sogenannten „Roten Gebieten“ (Gebiete, die als belastet eingestuft wurden) Verstöße mit bis zu 50.000 Euro Geldbußen belangt werden. Mögliche Verstöße dieser Art sind: