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+49 341 14950-0Julia Wolf vom Windkanal - Der Windenergie Podcast führt ein zweiteiliges Interview mit Prof. Dr. Martin Maslaton zum Thema „Denkmalschutz - Der "zweite Rotmilan" für die Windkraft?“
Teil 1:
Teil 2:
Solaranlagen können grundsätzlich auch auf denkmalgeschützten Gebäuden errichtet werden. Nach zwei bedeutenden Grundsatzurteilen des OVG Münster überwiegt das öffentliche Interesse am Ausbau Erneuerbarer Energien regelmäßig die Belange des Denkmalschutzes.
Das OVG Bautzen räumt Windenergieanlagen den Vorrang gegenüber UNESCO-Weltkulturerbe ein: Nur relevante Sichtbeziehungen können zu einer optischen Beeinträchtigung führen und daher kein Umgebungsschutz außerhalb der Pufferzone.
Zwei Oberverwaltungsgerichte räumen Windenergieanlagen den Vorrang gegenüber UNESCO-Weltkulturerbe ein. Nicht jede mögliche Blickbeziehung zwischen Windenergieanlage und schützenswerter Landschaft führt zu einer optischen Beeinträchtigung.