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Rufen Sie uns an und schildern Sie ihr Anliegen. Im Anschluss an ein erstes Gespräch unterbreiten wir gern einen unverbindlichen Kostenvoranschlag.
+49 341 14950-0Das Energierecht ist als Oberbegriff des Energiewirtschaftsrechts und des Erneuerbaren Energien Recht zu begreifen. Darunter fassen wir diesseitig alle Fragestellungen, die gerade nicht durch die beiden letztgenannten Kategorien abgedeckt werden. Insoweit können gerade alle Fragestellungen der Wärmebereitstellung beginnend mit der Prüfung von Fernwärmelieferungsverträgen auch im Hinblick auf die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV), bestehender Benutzungs- und Abnahmezwänge bzw. der Preisanpassungsklauseln Gegenstand unserer Beauftragung sein.
Zunehmend erreichen uns auch Fragestellungen, die im Zusammenhang mit der Kraftstoffbereitstellung, wie z.B. Mindestbereitstellung und Verwendung von Biokraftstoffen, sowie mit der E-Mobilität stehen. Die rechtssichere Übertragung von Kraftstoffquoten, Auslegung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) hinsichtlich neuer Kraftstoffe, deren Verwendung und die Kommunikation mit den zuständigen Behörden werden gerne für Sie von uns übernommen.
Ein ostdeutsches Verwaltungsgerichts verpflichtet einen Erneuerbare-Energien-Projektierer zur Beseitigung von versehentlich bei Bodenarbeiten ausgehobenen Altlasten. Über die Gründe und zu ziehenden Schlussfolgerungen.
Die Bundesregierung hebt die neuen Regelungen zum Vorbescheid bei der Genehmigung von Windenergieanlagen teilweise wieder auf. Dadurch solle ein „Wildwuchs“ der Windenergie verhindert werden. Zu übersehen scheint die Regierung, dass sie diese Situation vorsätzlich herbeigeführt hatte.
In Verfahren für Windenergieanlagen wenden sich Anwohner oftmals gegen die vermeintlich unzureichende Schallimmissionsprognose. Mit Aussicht auf Erfolg? Der Beitrag zeigt, wie Projektierer die Einwendung entschärfen können.