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Rufen Sie uns an und schildern Sie ihr Anliegen. Im Anschluss an ein erstes Gespräch unterbreiten wir gern einen unverbindlichen Kostenvoranschlag.
+49 341 14950-0Das Energierecht ist als Oberbegriff des Energiewirtschaftsrechts und des Erneuerbaren Energien Recht zu begreifen. Darunter fassen wir diesseitig alle Fragestellungen, die gerade nicht durch die beiden letztgenannten Kategorien abgedeckt werden. Insoweit können gerade alle Fragestellungen der Wärmebereitstellung beginnend mit der Prüfung von Fernwärmelieferungsverträgen auch im Hinblick auf die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV), bestehender Benutzungs- und Abnahmezwänge bzw. der Preisanpassungsklauseln Gegenstand unserer Beauftragung sein.
Zunehmend erreichen uns auch Fragestellungen, die im Zusammenhang mit der Kraftstoffbereitstellung, wie z.B. Mindestbereitstellung und Verwendung von Biokraftstoffen, sowie mit der E-Mobilität stehen. Die rechtssichere Übertragung von Kraftstoffquoten, Auslegung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) hinsichtlich neuer Kraftstoffe, deren Verwendung und die Kommunikation mit den zuständigen Behörden werden gerne für Sie von uns übernommen.
Der Bundesfinanzhof hat mit Beschluss vom 19. Dezember 2024 in letzter Instanz entschieden: Die Auslegung des Stromsteuerrechts durch die Hauptzollämter war fehlerhaft. Zahlreiche Anlagenbetreiber sollten ihre Ansprüche auf eine Stromsteuerbefreiung nochmals überprüfen.
Ertragsausfälle aufgrund technischer Mängel oder fehlerhafter Wartung stellen für Betreiber von Windenergieanlagen eine der größten Herausforderungen dar. Unvorhergesehene Ausfälle beeinträchtigen nicht nur die Einnahmen, sondern können auch erhebliche zusätzliche Kosten verursachen. Ein Überblick über die wichtigsten juristischen Problemstellungen.
Das Verwaltungsgericht Leipzig stellt für Katasterämter klar: Projektierer dürfen Eigentümerdaten für die Errichtung einer PV-Anlage bereits im Planungsstadium einsehen. Zu den Voraussetzungen im Einzelnen.