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+49 341 14950-0Der Bundesfinanzhof hat mit Beschluss vom 19. Dezember 2024 in letzter Instanz entschieden: Die Auslegung des Stromsteuerrechts durch die Hauptzollämter war fehlerhaft. Zahlreiche Anlagenbetreiber sollten ihre Ansprüche auf eine Stromsteuerbefreiung nochmals überprüfen.
Steht dem Betreiber einer Freiflächen-Solaranlage nach Versäumung der Frist zur Beantragung von Zahlungsberechtigungen die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand der EEG-Zahlungsberechtigung zu? Das OLG Düsseldorf hat sich in einem aktuellen Beschluss hierzu geäußert.
Urteil des Finanzgerichtes Sachsen-Anhalt Erlöschen von Stromsteuerbefreiung wegen Einordnung als „kleine Versorger“ oftmals rechtswidrig. Analgenbetreiber sollten nun ihre Chancen auf Stromsteuerbefreiung neu prüfen.