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+49 341 14950-0Die Kanzlei MASLATON berät Sie umfassend im Energiewirtschaftsrecht der leitungsgebundenen Energien Strom und Gas.
Hierzu gehören alle Fragestellungen, die unmittelbar bzw. mittelbar mit dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und den darauf beruhenden Verordnungen, wie z.B. die Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV), die Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV), die Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) oder die Gasnetzentgeltverordnung (GasNEV), im Zusammenhang stehen.
Rechts- und betriebswirtschaftliche Themen zu Strom und Gas haben aufgrund der globalpolitischen Entwicklungen im Zusammenhang mit der Sicherung der deutschen Energieversorgung stark zugenommen. Im Fokus stehen insbesondere die Beratung von dezentralen Energiekonzepten, die Qualifizierung von Netzen im Sinne des EnWG, die Begleitung von Missbrauchsverfahren vor der Bundesnetzagentur bei Diskriminierung beim Netzzugang sowie Netzübernahmeverhandlungen von Gas- oder Stromnetzen. Je nach Einzelfall können gesamte Machbarkeitsstudien aber auch selektive Einzelfragen Gegenstand einer Beauftragung sein. „Insellösungen“ und ihre Gestaltung sind typischerweise für mittelständische Unternehmen von großem Interesse.
Der Bundesfinanzhof hat mit Beschluss vom 19. Dezember 2024 in letzter Instanz entschieden: Die Auslegung des Stromsteuerrechts durch die Hauptzollämter war fehlerhaft. Zahlreiche Anlagenbetreiber sollten ihre Ansprüche auf eine Stromsteuerbefreiung nochmals überprüfen.
Ertragsausfälle aufgrund technischer Mängel oder fehlerhafter Wartung stellen für Betreiber von Windenergieanlagen eine der größten Herausforderungen dar. Unvorhergesehene Ausfälle beeinträchtigen nicht nur die Einnahmen, sondern können auch erhebliche zusätzliche Kosten verursachen. Ein Überblick über die wichtigsten juristischen Problemstellungen.
Steht dem Betreiber einer Freiflächen-Solaranlage nach Versäumung der Frist zur Beantragung von Zahlungsberechtigungen die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand der EEG-Zahlungsberechtigung zu? Das OLG Düsseldorf hat sich in einem aktuellen Beschluss hierzu geäußert.