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Rufen Sie uns an und schildern Sie ihr Anliegen. Im Anschluss an ein erstes Gespräch unterbreiten wir gern einen unverbindlichen Kostenvoranschlag.
+49 341 14950-0Unser Haus gewährleistet die professionelle Begleitung unserer Mandanten in allen Phasen der Planung, der Realisierung und des Betriebs von Erneuerbare-Energien-Projekten. Dabei legen wir höchsten Wert auf die ganzheitliche Betrachtung der Situation und beraten stets unter unmittelbarer Einbeziehung der genehmigungs-, energie- und zivilrechtlichen Aspekte. Auf diese Weise entwickeln und realisieren wir die für unsere Mandanten unter allen rechtlichen Gesichtspunkten „passende“ Lösung.
Chronologisch beginnt dementsprechend unsere Beratung bereits bei der Grundstücksakquise. Damit einher gehen die Fragestellungen, ob und in welcher Konstellation eine Liegenschaft – sei es nun wirtschaftsrechtlich oder auch planungs- und energierechtlich – für das Vorhaben des Mandanten geeignet ist. Schon bei den planungsrechtlichen Eckdaten wird neben genehmigungsrechtlichen Inhalten der energiewirtschaftliche Rahmen betrachtet, beispielsweise bei Fragen der Anbindung an das Strom- und/oder Gasnetz, der am Standort realisierbaren Einspeisevergütung sowie der Umsetzung dezentraler Energiekonzepte. Während des Anlagenbetriebs begleiten wir Sie beim Abschluss rechtssicherer Direktvermarktungsverträge ebenso wie bei der Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber dem Netzbetreiber, etwa im Rahmen des Einspeisemanagements.
Unsere zivilrechtliche Abteilung unterstützt Sie bei der Erarbeitung und Verhandlung der erforderlichen Vertragswerke, sei es im Zusammenhang mit der Flächensicherung, dem Komponentenerwerb, der Gestaltung des gesellschaftsrechtlichen Hintergrundes oder dem Abschluss von Betriebsführungs und Versicherungsverträgen. Wir erstellen rechtliche Bewertungen von Erneuerbare-Energien-Projekten (due diligences) und begleiten Projektübertragungen. Daneben widmen wir uns einer Vielzahl weiterer energiewirtschaftlicher Themen, die sich am Besten unter dem Stichwort der „neuen Energiewirtschaft“ zusammenfassen lassen. So gewinnen etwa Fragen der Energieeffizienz oder der Elektromobilität zunehmend an gesamtgesellschaftlicher Bedeutung, was sich auch in unserer Beratungspraxis widerspiegelt.
Ein besonderer Gewinn für die Mandantschaft folgt aus der Tatsache, dass unsere Rechtsanwälte in einer Reihe von Branchenverbänden engagiert sind, der Unternehmensgründer dabei als leitender Funktionsträger. So kann bereits frühzeitig politischen und rechtlichen Entwicklungen, die erst später Projektrelevanz haben können, Rechnung getragen werden.
Ein ostdeutsches Verwaltungsgerichts verpflichtet einen Erneuerbare-Energien-Projektierer zur Beseitigung von versehentlich bei Bodenarbeiten ausgehobenen Altlasten. Über die Gründe und zu ziehenden Schlussfolgerungen.
Die Bundesregierung hebt die neuen Regelungen zum Vorbescheid bei der Genehmigung von Windenergieanlagen teilweise wieder auf. Dadurch solle ein „Wildwuchs“ der Windenergie verhindert werden. Zu übersehen scheint die Regierung, dass sie diese Situation vorsätzlich herbeigeführt hatte.
In Verfahren für Windenergieanlagen wenden sich Anwohner oftmals gegen die vermeintlich unzureichende Schallimmissionsprognose. Mit Aussicht auf Erfolg? Der Beitrag zeigt, wie Projektierer die Einwendung entschärfen können.