Telefon
Rufen Sie uns an und schildern Sie ihr Anliegen. Im Anschluss an ein erstes Gespräch unterbreiten wir gern einen unverbindlichen Kostenvoranschlag.
+49 341 14950-0Die Bundesregierung hebt die neuen Regelungen zum Vorbescheid bei der Genehmigung von Windenergieanlagen teilweise wieder auf. Dadurch solle ein „Wildwuchs“ der Windenergie verhindert werden. Zu übersehen scheint die Regierung, dass sie diese Situation vorsätzlich herbeigeführt hatte.
In Verfahren für Windenergieanlagen wenden sich Anwohner oftmals gegen die vermeintlich unzureichende Schallimmissionsprognose. Mit Aussicht auf Erfolg? Der Beitrag zeigt, wie Projektierer die Einwendung entschärfen können.
Das Solarpaket ist verabschiedet und damit auch die kurzfristige Einführung von Windenergie-Beschleunigungsgebieten. Zur RED III EU-Richtlinie und des Referentenentwurfs des BMWK.