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+49 341 14950-0Ein ostdeutsches Verwaltungsgerichts verpflichtet einen Erneuerbare-Energien-Projektierer zur Beseitigung von versehentlich bei Bodenarbeiten ausgehobenen Altlasten. Über die Gründe und zu ziehenden Schlussfolgerungen.
Das Verwaltungsgericht Leipzig stellt für Katasterämter klar: Projektierer dürfen Eigentümerdaten für die Errichtung einer PV-Anlage bereits im Planungsstadium einsehen. Zu den Voraussetzungen im Einzelnen.
BVerwG bestätigt OVG-Urteil und damit die strengen Maßstäbe an die Funktionslosigkeit von Bebauungsplänen. Schutz der kommunalen Planungshoheit erschwert Repowering von Windenergieanlagen.