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Rufen Sie uns an und schildern Sie ihr Anliegen. Im Anschluss an ein erstes Gespräch unterbreiten wir gern einen unverbindlichen Kostenvoranschlag.
+49 341 14950-0Die Rechtsanwälte unserer zivilrechtlichen Abteilung stehen Ihnen in allen „klassischen“ Bereichen des Privatrechts als kompetente Ansprechpartner zur Verfügung. Im Mittelpunkt stehen dabei die Gebiete des Grundstücksrecht, Miet- und WEG-Recht sowie des privaten Baurechts. Wir legen höchsten Wert darauf, die individuellen Problemstellungen unserer Mandanten effektiv und ganzheitlich zu analysieren und zu lösen. Auf der Grundlage der in unserem Haus vorhandenen Fachkompetenz in den verschiedenen Bereichen werden fachübergreifende Probleme von den jeweiligen Kollegen im Team bearbeitet.
Wenden Sie sich an uns, wenn Sie fachliche Unterstützung bei dem Erwerb oder Verkauf von bebauten oder unbebauten Grundstücken oder bei der Erarbeitung von Sicherungskonzepten durch dingliche Belastung von Grundstücken benötigen. Daneben beraten und vertreten wir im Bereich des gewerblichen und privaten Mietrechts Vermieter, Hausverwaltungen und Mieter. Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) unterstützen wir bei den in der Praxis oft problematischen Fragen der Beschlussfassung und bei der Realisierung von Maßnahmen am und im Objekt.
Aufgrund unserer spezifischen Erfahrung im Energiebereich verfügen wir über besondere Sachkenntnis bei der Entwicklung von Strom- und Wärmenutzungskonzepten für Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften (z.B. Einbau von BHKW in Objekte) sowie Contracting-Modellen. Gerade bei größeren Objekten ergibt sich hier ein komplexer Regelungsbedarf. Gemeinsam mit unseren Mandanten entwickeln wir die für sie passende, rechtlich belastbare und wirtschaftlich sinnvolle Lösung und setzen diese souverän um.
Erleichterte Formanforderungen: Nutzungsverträge für Wind- oder Solarparks müssen in Zukunft nur noch der Textform entsprechen. Hiermit sind nicht nur Vereinfachungen verbunden; es werden auch neue rechtliche Risiken geschaffen. Eine Einschätzung.
In jüngster Zeit hat sich viel getan: Durch Politik und Medien geistern nun Begriffe wie Lieferketten, Sorgfaltspflichten und Nachhaltigkeitsberichtserstattung. Gerade die verschiedenen Gesetzgebungsakte können dabei für starke Verwirrung sorgen: CSRD, CSDDD, LkSG. Was ist das alles eigentlich?
Mit der Auslegungshilfe wird noch mehr Rechtssicherheit bei der kommunalen Beteiligung herbeigeführt: Die Clearingstelle äußert sich u.a. zur Zulässigkeit rückwirkender Zahlungen und zur Anwendbarkeit für Bestandsanlagen.