EU-Institutionen verständigen sich auf Erneuerbare-Energien-Ziele für 2030
Vergangene Woche trafen sich Europäische Kommission, Europäisches Parlament und Rat zum Trilog, um über die Neufassung der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie zu beraten. Die Erneuerbare-Energien-Richtlinie (Richtlinie 2009/28/EG) vom 23.04.2009 ist Teil des Europäischen Klima- und Energiepakets und schafft erstmals einen gemeinschaftsrechtlichen Rahmen für die Verwendung von erneuerbaren Energien in den Bereichen Strom, Wärme/Kälte und Verkehr. Als europäisches Instrument zur Förderung der erneuerbaren Energien legt die Richtlinie verbindliche Ausbauziele für die gesamte Europäische Union fest und trifft Vorgaben zur Ausgestaltung der Förderinstrumente sowie Kooperationsmechanismen zwischen den Mitgliedstaaten.