Tracking pixel News zu Erneuerbare-Energien-Recht · MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

News zu Erneuerbare-Energien-Recht

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Einleitung der in diesem Kalenderjahr letzten Ausschreibungsrunde für Solaranlagen

Bundesnetzagentur veröffentlicht Bekanntmachung für den Gebotstermin 01.10.2017 Die Bundesnetzagentur hat dieser Tage den für dieses Kalenderjahr letzten Ausschreibungstermin für Solaranlagen auf ihrer Internetseite bekanntgegeben. Gebotstermin ist der 01.10.2017. Da dieser auf einen Sonntag fällt, verschiebt sich die Abgabefrist auf Montag, den 02.10.2017. Bis dahin können für diese Ausschreibungsrunde Gebote bei der Bundesnetzagentur eingereicht werden. Ausgeschrieben ist ein Volumen von 200 MW. Der Höchstwert, d.h. der maximal zulässige Gebotswert, beläuft sich auf 8,84 ct/kWh.

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Bürgerenergiegesellschaften weiter auf dem Vormarsch – drastische Folgen für die Branche?

Bundesnetzagentur veröffentlicht Zuschläge der zweiten Ausschreibungsrunde für Windenergie an Land  Am 01.08.2017 endete die Gebotsfrist der zweiten Ausschreibungsrunde für Windenergieanlagen an Land. Zu diesem Gebotstermin sind 281 Gebote mit einem Volumen von insgesamt 2.927 Megawatt bei der Bundesnetzagentur eingegangen. Ausgeschrieben waren lediglich 1.000 MW. Damit war auch das Ausschreibungsvolumen der zweiten Ausschreibungsrunde mehrfach überzeichnet.  Von den 281 eingegangen Geboten mussten 14 Gebote ausgeschlossen werden. 67 Gebote mit einem Gebotsumfang von insgesamt 1.013 MW erhielten einen Zuschlag, wobei die im Netzausbaugebiet zur Verfügung stehende Kapazität von 322 MW nach Angaben der Bundesnetzagentur nicht ausgeschöpft wurde. Vielmehr verzeichnete die Behörde in dieser Runde eine Konzentration der Zuschläge auf den Osten Deutschlands.

Bild zu BGH bestätigt Rückforderungsanspruch des Netzbetreibers: Betreiber, die ihre Anlage nicht melden, müssen zu Unrecht erhaltene Mehrvergütung zurückzahlen

BGH bestätigt Rückforderungsanspruch des Netzbetreibers: Betreiber, die ihre Anlage nicht melden, müssen zu Unrecht erhaltene Mehrvergütung zurückzahlen

Betreiber, die ihre Photovoltaik-Anlage nicht bei der Bundesnetzagentur melden, müssen zu Unrecht erhaltene Mehrvergütung zurückzahlen. Dies entschied der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 05.07.2017 und gab damit dem Rückforderungsanspruch des Netzbetreibers statt. Vorliegend hatte der Netzbetreiber den Betreiber einer Photovoltaik-Anlage auf Rückzahlung der für den eingespeisten Strom bereits ausgezahlten Einspeisevergütung verklagt, weil dieser die Anlage entgegen seiner Angaben nicht bei der Bundesnetzagentur gemeldet hatte. Die Photovoltaik-Anlage war im Frühjahr 2012 in Betrieb genommen worden, die Meldung zur Bundenetzagentur holte der Anlagenbetreiber jedoch erst im November 2014 nach. Der Netzbetreiber forderte daher für den Zeitraum seit Inbetriebnahme bis 31.07.2014 die um den Monatsmarktwert verringerte Einspeisevergütung und seit dem 01.08.2014 bis November 2014 die volle Einspeisevergütung zurück.

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FDP als Bremse der Energiewende

Warum sich der Naumann-Stipendiat Martin Maslaton über den Koalitionsvertrag in Nordrhein-Westfalen ärgert, und was er dem FDP-Vorsitzenden Christian Lindner deshalb gerne einmal mitteilen würde. Ein Standpunkt als Offener Brief. Lieber Christian Lindner, wir haben uns rund um die Naumann-Stiftung leider nie persönlich kennen gelernt. Die Stiftung der FDP hat mich nicht nur mit einem Promotionsstipendium unterstützt. Sie stand in meinen Augen auch für eine Partei, in der das Wort Freiheit auch freies Denken meinte: Intelligent und unvoreingenommen; mutig auf der Seite der ... zum Beitrag auf: ...

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Marktstammdatenregisterverordnung in Kraft getreten

Zum 01.07.2017 ist die Marktstammdatenregisterverordnung (kurz: MaStRV) in Kraft getreten. Diese regelt nunmehr die für die Marktakteure der leitungsgebundenen Strom- und Gasversorgung bestehenden Melde- und Registrierungspflichten und bildet die Grundlage für die Errichtung und den Betrieb des sog. Marktstammdatenregisters. Dieses wird von der Bundesnetzagentur geführt werden und soll die energiewirtschaftlichen Daten bündeln und für jedermann zugänglich machen. Die Bundesnetzagentur richtet das Webportal des Marktstammdatenregisters aktuell noch ein, über welches die Meldungen künftig zu erfolgen haben.

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Politisches Zerren um Netzentgelte hat ein Ende: Bundestag verabschiedet Netzentgeltmodernisierungsgesetz

Bereits Anfang November letzten Jahres legte das Bundeswirtschaftsministerium einen ersten Referentenentwurf für ein Netzentgeltmodernisierungsgesetz vor, welcher die schrittweise Abschaffung der vermiedenen Netzentgelte sowie die bundesweite Vereinheitlichung der Übertragungsnetzentgelte vorsah (wir berichteten mit Newsletter vom 10.11.2016). Gerade das führte jedoch zu Kontroversen zwischen den Ländern und dem Bund. Zwischenzeitlich war der Passus zur Vereinheitlichung der Übertragungsnetzentgelte daher aus dem Gesetzentwurf auch gestrichen worden (wir berichteten mit Newsletter vom 03.02.2017). Auf Initiative einiger Länder und mit Fürsprache des Bundesrats für eine Vereinheitlichung der Netzentgelte konnte nach langem hin und her kurz vor Ende der Legislaturperiode doch noch ein Kompromiss erzielt werden.

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Erste Ausschreibungsrunde für Biomasse eingeläutet

Mit Bekanntgabe des Gebotstermins, 01.09.2017, hat die Bundenetzagentur nun auch die erste Ausschreibungsrunde für Biomasse eingeleitet. Ausgeschrieben wird ein Volumen von 150 MW. Es können Gebote für bereits genehmigte, aber noch nicht in Betrieb genommene Neuanlagen ab 150 kW abgegeben werden. Zudem dürfen auch Betreiber bereits bestehender Biomasseanlagen an der Ausschreibung teilnehmen, um sich um eine sog. Anschlussförderung zu bewerben. Maßgabe hierbei ist jedoch, dass die Bestandsanlage über eine Genehmigung bis mindestens 31.12.2028 verfügt und die Restförderdauer nach der für die jeweilige Anlage maßgeblichen EEG-Fassung zum 01.09.2017 nicht mehr als acht Jahre beträgt.

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Stellenausschreibung: RECHTSANWÄLTIN / RECHTSANWALT

Zur Verstärkung des Teams unserer wirtschafts- und zivilrechtlichen Abteilung suchen wir ab sofort eine Rechtsanwältin / einen Rechtsanwalt an unserem Standort in Leipzig. Die MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Sitz in Leipzig, München und Köln beschäftigt derzeit 13 Rechtsanwälte und einen entsprechend großen wissenschaftlichen Mitarbeiterstab. Schwerpunktmäßig beraten und vertreten wir bundesweit Mandanten im Bereich des Energierechts, insbesondere des Rechts der Erneuerbaren Energien (öffentlich-rechtliche, energie- und zivilrechtliche Projektbegleitung). Daneben sind wir u.a. in den Bereichen Gewerblicher Rechtsschutz, Arbeitsrecht, Miet- und WEG-Recht, Familienrecht sowie Verkehrsrecht tätig.

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Mieterstromgesetz passiert Bundestag – Außerdem weitere Korrekturen am EEG 2017

Kurz vor Ende der laufenden Legislaturperiode hat der Bundestag am 29.06.2017 das sog. Mieterstromgesetz (wir berichteten zuletzt mit Newsletter vom 03.05.2017) in zweiter und dritter Lesung beschlossen. Das parlamentarische Verfahren hat im Vergleich zum zuletzt vorliegenden Entwurf kaum noch Änderungen gebracht. Hervorzuheben ist lediglich, dass eine Lieferung von Mieterstrom aus einer auf dem Wohngebäude angebrachten PV-Anlage künftig auch in andere Wohngebäude oder sonstige Nebenanlagen im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang (z.B. Hinterhäuser, Schuppen) zulässig und förderfähig ist. Das Gesetz soll am Tag nach seiner Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten und ab diesem Zeitpunkt neu installierte Mieterstromkonzepte fördern.

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Gesetzgeber reagiert – Privilegien für Bürgerenergiegesellschaften in 2018 weitgehend ausgesetzt

Die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde für Windenergieanlagen an Land haben in der Branche für Diskussionen gesorgt. Grund war die hohe Erfolgsquote der Bürgerenergiegesellschaften, die von der Privilegierung des § 36g EEG 2017 Gebrauch machten (wir berichteten mit Newsletter vom 28.06.2017). Diese ermöglicht es Bürgerenergiegesellschaften, sich bereits vor Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung mit ihrem Projekt an der Ausschreibung zu beteiligen und gewährt zudem noch eine längere Realisierungsfrist. Dadurch entfielen in der ersten Ausschreibungsrunde über 90 % des Zuschlagsvolumens (742 MW) auf noch nicht genehmigte Projekte, während bereits genehmigte Projekte mit einem Gesamtvolumen von über 600 MW nicht zum Zuge kamen.