Tracking pixel Inbetriebnahme des Marktstammdatenregisters weiter verschoben - EEG- und KWKG-Meldepflichten bleiben davon unberührt · MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Inbetriebnahme des Marktstammdatenregisters weiter verschoben - EEG- und KWKG-Meldepflichten bleiben davon unberührt

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Ursprünglich sollte das Marktstammdatenregister zum 01.09.2017 seine Funktion aufnehmen und als zentrales Register fortan alle wesentlichen Stammdaten des Strom- und Gasmarktes erfassen. Dabei soll es unter anderem das für erneuerbare Energieanlagen bisher geltende Anlagenregister ablösen.

Die Bundesnetzagentur teilte nunmehr mit, dass die zwischenzeitlich für Herbst 2017 geplante Inbetriebnahme des Marktstammdatenregisters erneut verschoben werden muss, da die Arbeiten am webbasierten Meldeportal zum Marktstammdatenregister noch nicht abgeschlossen sind (wir berichteten zuletzt mit Newsletter vom 20.07.2017). Das Register soll nunmehr erst im Sommer 2018 seinen Betrieb aufnehmen. Den konkreten Starttermin wird die Bundesnetzagentur noch bekannt geben. Wir werden Sie selbstverständlich darüber informieren.

Bis auf weiteres können - abgesehen von Strom- und Gasnetzbetreibern - von den Marktakteuren noch keine Meldungen zum Marktstammdatenregister vorgenommen werden. Die nach Erneuerbare-Energien-Gesetz (kurz: EEG 2017) und Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (kurz: KWKG) bestehenden Meldepflichten bleiben davon jedoch unberührt. D.h. EEG-Anlagenbetreiber haben nach wie vor die für den Vergütungsanspruch so wichtige Meldung neuer Anlagen sowie deren Genehmigung innerhalb eines Monats nach Genehmigungserteilung bzw. Inbetriebnahme der Anlage gegenüber der Bundesnetzagentur vorzunehmen. Auch für die Inanspruchnahme der neu eingeführten Mieterstromförderung ist eine Registermeldung erforderlich. KWK-Anlagen, die nicht ausschließlich erneuerbare Energien nutzen und daher nicht bereits als EEG-Anlage zu registrieren sind, sind zu melden, soweit sie nach dem 30.06.2017 den Dauerbetrieb aufgenommen haben bzw. aufnehmen oder für diese ein Gebot im Rahmen der KWK-Ausschreibung eingereicht werden soll.

Für die Meldung sind die von der Bundesnetzagentur zur Verfügung gestellten Meldeformulare zu verwenden, PV-Anlagen (ausgenommen der Freiflächenanlagen) sind weiterhin über das PV-Meldeportal zu registrieren. Soweit nach der Marktstammdatenregisterverordnung meldepflichtige Daten zurzeit nicht registriert werden können, müssen diese nachgemeldet werden, sobald das Webportal freigeschaltet ist. Nähere Angaben dazu finden Sie auf der Internetseite der Bundesnetzagentur. Gerne stehen auch wir Ihnen für Rückfragen und weitere Informationen zur Verfügung.

Die übrigen Marktakteure und Bestandsanlagenbetreiber können sich bzw. ihre Anlage erst ab Inbetriebnahme des Marktstammdatenregisters registrieren. Die Bundesnetzagentur weist in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass keine Bußgeldverfahren für Verzögerungen eingeleitet werden, die sich aus der verspäteten Verfügbarkeit des Webportals ergeben.

Rückfragen & weitere Informationen:
Rechtsanwältin Dr. Manuela Herms, E-Mail: herms@maslaton.de
Rechtsanwalt Dr. Christoph Richter, E-Mail: richter@maslaton.de
Tel.: 0341 – 149500, Internet: www.maslaton.de